Das Verfahren gegen drei Richter am Landgericht Neubrandenburg wegen des Vorwurfs der Beleidigung ist beendet. Die Staatsanwaltschaft Stralsund hatte den Richtern zur Last gelegt, im Februar 2017 als Mitglieder der Schwurgerichtskammer im sogenannten Auschwitz-Prozess den Rechtsanwalt des Nebenklägers beleidigt zu haben. Sie hatten in einem Beschluss eine Äußerung des Rechtsanwaltes als "eine ersichtlich narzisstisch dominierte Dummheit" bezeichnet. Der Anwalt hatte die Richter in dem im September 2017 eingestellten Prozess gegen einen ehemaligen SS-Sanitäter im KZ Auschwitz-Birkenau wegen Beleidigung angezeigt.
Die Staatsanwaltschaft Stralsund stellte im Mai 2018 Anträge auf Strafbefehle und Geldstrafen gegen die Richter. Das Amtsgericht Neubrandenburg lehnte den Strafbefehlserlass ab. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Über diese hatte nun die Beschwerdekammer des Landgerichtes zu entscheiden.
Diese erklärte, es sei fragwürdig, ob die Behauptung einer "narzisstisch dominierten" Handlungsweise ohne weiteres als eine Beleidigung auffassen sei. In Anbetracht der bis dahin auch durch die Nebenklägervertreter sehr aufgeheizten Stimmung bis hin zu dem Vorwurf des Nebenklägervertreters, die Kammer würde das Verbrechen der Rechtsbeugung begehen, sei die Formulierung als gerechtfertigt anzusehen. Die Beschwerdekammer entschied, dass in diesem Fall die betroffenen Richter im "Kampf um das Recht" nicht alles aushalten mussten, sondern in der erfolgten Weise antworten durften. Gegen die Entscheidung gibt es kein weiteres Rechtsmittel, hieß es.