Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Neuverhandlung eines Betrugsprozesses vor dem Landgericht Kaiserslautern angeordnet und das alte Verfahren kritisiert. In dem Prozess war der Angeklagte demnach 2018 zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Auf die Revision des Mannes hin werde das Urteil aufgehoben, teilte der BGH in Karlsruhe mit. Das nach einer Hauptverhandlungsdauer von mehr als drei Jahren ergangene Urteil halte einer sachlich-rechtlichen Prüfung nicht stand, hieß es.
In seinem Beschluss nannte der BGH unter anderem "schwerwiegende handwerkliche Mängel" sowie die "Mitteilung einer Fülle überflüssiger und für die Entscheidung gänzlich belangloser Einzelheiten". Der Fall werde zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts (Az: 4 StR 37/19).
Das Landgericht in Kaiserslautern wollte den BGH-Beschluss am Freitag nicht kommentieren. In dem Fall ging es um die angebliche Lieferung von Solarmodulen zum Preis von 14,7 Millionen Euro.