Im Rechtsstreit um Auflagen für die Proteste gegen den Weiterbau der A49 im Dannenröder Forst haben die Aktivisten einen Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt. Das Gericht in Karlsruhe gewährte ihnen auf Antrag teilweise vorläufigen Rechtsschutz für Klagen gegen Auflagen und Verbote des Regierungspräsidiums Gießen. Umstritten ist insbesondere das von der Behörde verhängte Übernachtungsverbot für ein geplantes Camp.
Nach den am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts haben die Klagen der Aktivisten gegen die Bescheide des Regierungspräsidiums nun teils eine aufschiebende Wirkung - damit könnten bestimmte Auflagen und Verbote von diesem Donnerstag (24.9.) an nicht mehr aufrechterhalten werden. Das Regierungspräsidium kann nun aber noch einmal nachbessern und bis dahin neue Bescheide mit Auflagen erlassen.
Die Protestler werteten die Gerichtsentscheidung als Erlaubnis, auf dem Festplatz Schweinsberg Zelte aufzustellen, um dort gegen den Weiterbau der Autobahn 49 zu protestieren. Das Regierungspräsidium kündigte in einer ersten Stellungnahme an, bis Donnerstag seine Auflagen anzupassen. Das Bundesverfassungsgericht hob mit der Anordnung vorausgegangene Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gießen und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes teilweise auf.
