Thüringens Verfassungsrichter prüfen mehrere Corona-Verordnungen der Landesregierung. Grund dafür ist eine Klage der AfD-Landtagsfraktion, über die am heutigen Mittwoch vor dem Verfassungsgericht in Weimar verhandelt wird. Die AfD hat Verordnungen vom 12. Mai, 9. Juni und 7. Juli auf den Prüfstand gestellt, auch wegen möglicher formaler Fehler. Es geht damit nicht um den Teil-Lockdown, der derzeit gilt.
Ein Versuch der AfD, Teile der Regeln aus dem Frühjahr und Sommer vorab per Eilantrag außer Vollzug zu setzen, hatte vor dem Verfassungsgericht keinen Erfolg. Der Staat sei zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Bürger "nicht nur berechtigt, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet", erklärten die Richter zu dem abgelehnten AfD-Eilantrag. Ein Urteil im Hauptverfahren wird laut Gericht nicht vor Dezember erwartet.