Auf Sylt können mehr Dauerwohnungen für Einheimische gebaut werden. Dazu schlossen die Inselgemeinden Hörnum, Kampen, List und Wennigstedt-Braderup am Freitag mit dem Land Schleswig-Holstein einen Vertrag. Dieser ermöglicht nach Angaben des Innenministeriums Ausnahmen von der Vorgabe der Landesplanung, den Neubau für diese Gemeinden bis 2030 auf zehn Prozent des Bestandes zu begrenzen. Die Gemeinde Sylt (Westerland, Tinnum, Keitum, Archsum, Morsum, Munkmarsch, Rantum) ist dem Vertrag bisher nicht beigetreten. Sie unterliegt als zentraler Ort auch nicht der genannten Einschränkung.
Auf Sylt könnten sich Einheimische Dauerwohnraum häufig nicht mehr leisten, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). "Deshalb freue ich mich, dass wir auf diesem Wege den Gemeinden die Schaffung neuen Dauerwohnraums ermöglichen können, um den großen Bedarf jedenfalls teilweise zu decken." Die Gemeinden müssten die knappen Flächenreserven nachhaltig nutzen. Der raumordnerische Vertrag unterstütze dies. Er betrachte den gesamten Neubaubedarf auf der Insel. Über die konkrete Bebauung ihrer Flächen entschieden die Gemeinden selbst. Wohnungen sollen nach Möglichkeit auf bereits versiegelten Flächen entstehen.
Ein Beispiel ist die ehemalige Marineversorgungsschule in List. 18 Jahre nach deren Schließung bestehe nun endlich die Möglichkeit einer Nachnutzung der Brachfläche, um dringend benötigten Dauerwohnraum für Inselbewohner zu schaffen, sagte Sütterlin-Waack. Die Gemeinde will dort 300 bezahlbare Dauerwohnungen und 90 gewerbliche Ferienhäuser bauen lassen. Auch in Wennigstedt-Braderup und Kampen stehen Planungen an.