Seit Mittwochabend gelten erstmals in Niedersachsen Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Häuser und Grundstücke dürfen im Landkreis Grafschaft Bentheim zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens nur noch aus beruflichen oder medizinischen Gründen verlassen werden, teilte der Landkreis mit. Eine Ausnahme gilt Heiligabend, wenn die Ausgangsbeschränkung um 22 Uhr beginnt. Die Polizei will die Einhaltung der Regel überprüfen. Die Ausgangsbeschränkung gilt zunächst bis zum 12. Januar.
Der Landkreis an der niederländischen Grenze griff zu diesem Mittel, um die hohen Infektionszahlen in den Griff zu bekommen. Am Mittwoch lag die 7-Tages-Inzidenz in dem Kreis bei 216,5.
Im 140 000 Menschen zählenden Landkreis gibt es derzeit keinen klaren Hotspot, sondern eine diffuse Weiterverbreitung des Virus. Schuld daran ist aus Sicht des Landkreis-Krisenstabes, dass es noch zu viele private Kontakte gibt.
Die scharfen Ausgangsregeln betreffen übrigens auch Autofahrer, die den Landkreis mit dem Wagen durchqueren: Auch sie dürfen nur mit einem gewichtigen Grund unterwegs sein, auch wenn ihre Fahrt außerhalb des Landkreises beginnt oder endet. Hiervon sind nur die beiden Autobahnen A30 und A31 nicht betroffen.