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Prozess um Sägewerk-Großbrand: Freispruch für Handwerker


Loitz
Prozess um Sägewerk-Großbrand: Freispruch für Handwerker

Von dpa
03.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Prozess wegen Großbrand bei HolzverarbeiterVergrößern des BildesNach einem Großbrand auf dem Gelände eines Holzverarbeiters sind Schäden zu sehen. (Quelle: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Im Prozess um den Großbrand im Sägewerk Loitz (Vorpommern-Greifswald) im Juni 2020 ist der angeklagte Handwerker freigesprochen worden. Dem Mann sei keine Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen, sagte Richter Konstantin Tränkmann am Donnerstag am Amtsgericht Greifswald. Der 40-Jährige musste sich wegen fahrlässiger Brandstiftung verantworten.

Bei dem Feuer am 2. Juni 2020, dem Dienstag nach Pfingsten, war das Sägewerk fast komplett niedergebrannt. Es wurde bis heute nicht wieder aufgebaut, sagt der Unternehmer. Der Schaden wird auf zwei bis drei Millionen Euro geschätzt.

Hintergrund des Falles waren Vorbereitungen, um Solaranlagen auf Dächern des Sägewerkes zu installieren. Das Sägewerk hatte eine Solarfirma aus Bayern damit beauftragt. Diese hatten wiederum einen Subunternehmer aus der Region Loitz mit dem Abdichten der Pappdächer und dem Aufbau der Anlagen beauftragt. Ein Teil davon war schon aufgebaut, aber noch nicht angeschlossen.

Dieser Subunternehmer hatte aus Zeitnot wiederum den ansonsten arbeitslosen 40-jährigen Handwerker beordert, ihm möglichst schnell Teile des Daches der riesigen Gatterhalle nochmals abzudichten. Bei großer Wärme arbeiteten der Angeklagte und ein Helfer am Brandtag auf dem Dach, sie verklebten mit einem Gasbrenner bitumenhaltige Dachpappe. Um Sicherungsmaßnahmen habe sich der Subunternehmer kümmern wollen, sagte der 40-Jährige.

Im Sägewerk wurde an dem Tag nicht gearbeitet, die Halle war abgeschlossen. So konnte man nur durch ein Fenster, aber nicht direkt in der Halle nachschauen, "ob etwas schmort." Der 40-jährige Mann berichtete, dass man das Verkleben wegen der Wärme draußen am frühen Nachmittag schon beendet habe. Danach habe man andere Arbeiten erledigt und noch drei Stunden kontrolliert, ob alles in Ordnung gewesen sei. Dann sei man gegangen.

Etwa weitere zwei Stunden später brach das Feuer aus. Brandgutachter Holger Liedtke ermittelte, dass sich durch das Erhitzen wohl Glut unter der Pappe gebildet hatte, die erst lange schwelte und später das Feuer auslöste.

Unter den gegebenen Umständen hätte der Subunternehmer dafür sorgen müssen, dass die Halle aufgeschlossen worden wäre, und es hätte eine deutlich längere Brandwache geben müssen, sagte Liedtke. Feuerwehren hatten den Brand erst nach zwei Tagen löschen können, die Rauchsäule war bis zur Ostsee hin zu sehen.

Mit dem Freispruch folgte das Amtsgericht den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Strafrechtlich könne man dem 40-Jährigen keinen Vorwurf machen, sagte der Staatsanwalt. Zivilrechtlich sehe das wohl anders aus. Im Streit um einen großen Teil der Versicherungssumme läuft bereit ein Zivilverfahren zwischen dem Sägewerksbetreiber und der Solarfirma.

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