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Haftstrafe nach Tötungsversuch mit Fleischklopfer


Fulda
Haftstrafe nach Tötungsversuch mit Fleischklopfer

Von dpa
04.02.2022Lesedauer: 2 Min.
GerichtsaktenVergrößern des BildesEin Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. (Quelle: Christian Charisius/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Fulda (dpa/lhe) – Nach einer Attacke mit einem Fleischklopfer ist ein 57 Jahre alter Mann vom Landgericht Fulda zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht befand ihn am Freitag der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Der Deutsche aus Fulda hatte einen Freund am 16. Juli 2021 mit dem Fleischklopfer und Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Das Gericht folgte damit der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre Haft gefordert hatte. Der Richter erklärte, dass auch die Corona-Pandemie bei der Tat eine Rolle spielte. Der Verteidiger hatte sich für eine zweijährige Bewährungsstrafe ausgesprochen und die Tat mit einem Zusammenspiel von Medikamenten, Alkohol, Drogen und Stress erklärt.

Das Opfer, ein 44-Jähriger, hatte dem Angeklagten am Tattag helfen wollen, dessen Router zu starten. Da das Passwort dafür nicht so schnell auffindbar war, hatte sich der Angeklagte von dem Freund im Stich gelassen gefühlt und war ausgerastet. Der Richter erklärte, der Angeklagte sei zur Tatzeit vermindert schuldfähig gewesen, möglicherweise beeinträchtigt durch Schmerzmittel, vielleicht durch eine Diabetes-Unterzuckerung, und sei vorübergehend psychisch gestört gewesen. Aus Angst vor Corona soll der 57-Jährige zu Beginn der Pandemie seine Arbeitsstelle als Kurierfahrer gekündigt und eine Art Selbstisolation gewählt haben. Fernseher, Internet und Handy waren für ihn sozusagen die Verbindungen zur Außenwelt gewesen.

Die ursprüngliche Anklage wegen versuchten Mordes ließ das Gericht fallen: Der 57-Jährige hatte den Verletzten aus der Wohnung fliehen lassen. Strafschärfend fiel ins Gewicht, dass sich die Tat heimtückisch gegen den wehrlosen Vertrauten gerichtet hatte und er lebensgefährlich verletzt wurde. Das Opfer leidet noch immer körperlich und seelisch unter den Folgen. Der Richter hielt dem nicht vorbestraften Angeklagten zugute, dass er kein gewalttätiger Mensch sei. Es sei eine absurde Tat gewesen, deren Wurzeln nicht in der Persönlichkeit des Angeklagten lägen, sondern in der außergewöhnlichen Belastung durch Corona.

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