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AfD-Abgeordneter wegen Steuerhinterziehung verurteilt


Potsdam
AfD-Abgeordneter wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Von dpa
15.02.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Freiherr von Lützow ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Richterin Constanze Rammoser-Bode erklärte am Dienstag in der Urteilsbegründung, zu Lasten von Lützows spreche, dass er die Taten über drei Jahre hinweg begangen habe und der Steuerschaden hoch gewesen sei. Zu seinen Gunsten wertete das Gericht, dass der 47-Jährige geständig war und bereits einen Großteil des Schadens zurückgezahlt habe.

Der 47-Jährige hatte laut Urteil in den Jahren 2015 bis 2017 als Kleinunternehmer für Kurierdienste keine Umsatz- und Einkommensteuererklärungen abgegeben und damit die fälligen Steuern nicht gezahlt. Der ursprünglich in der Anklage genannte Steuerschaden von rund 53.000 Euro war in der Verhandlung am Dienstag nach Neuberechnungen auf knapp 38.000 Euro reduziert worden. Von Lützow hatte die Vorwürfe bereits am ersten Verhandlungstag im vergangenen Jahr eingeräumt und sein Verhalten mit persönlicher und beruflicher Überlastung begründet.

Inzwischen hat er bereits den größten Teil der Steuerschulden zurückgezahlt, so dass aktuell nur noch ein Fehlbetrag von gut 2800 Euro offen ist, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Dieser Betrag soll laut Urteil nun eingezogen werden. Von Lützow äußerte sich nach dem Urteil nicht dazu, ob er dagegen in Berufung gehen will.

Anfang 2019 war von Lützow der Betrieb wegen der Steuerschulden untersagt worden. Nach der Wahl im September 2019 zog er dann in den Brandenburger Landtag ein. Der 47-Jährige hatte Widerspruch gegen einen ersten Strafbefehl von 200 Tagessätzen mit je 150 Euro eingelegt. Daher kam es nun zum Prozess.

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