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Welche Hinweise gab es auf die Patientenmorde?


Welche Hinweise gab es auf die Patientenmorde?

Von dpa
08.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Fortsetzung Prozess gegen Ex-KlinikmitarbeiterVergrößern des BildesDie Weser-Ems-Hallen wird der Prozess gegen den Ex-Klinikmitarbeiter fortgesetzt. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/dpa-bilder)
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Am dritten Verhandlungstag infolge sagt der wegen 85-fachen Mordes verurteilte Patientenmörder Niels Högel am Dienstag am Landgericht Oldenburg weiter als Zeuge aus. Angeklagt sind in dem Prozess sieben frühere Klinik-Vorgesetzte - drei Ärzte, drei leitende Pflegerinnen und Pfleger und ein Ex-Klinik- Geschäftsführer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft in unterschiedlichem Umfang Beihilfe zum Totschlag beziehungsweise versuchten Totschlag durch Unterlassen vor.

Aus Sicht der Anklagevertreter hätten sie Mordtaten Högels mit an "Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" verhindern können. Sie seien aber nicht eingeschritten aus Sorge um die Reputation der Kliniken und aus Angst, sich dem Vorwurf des Mobbings und der falschen Verdächtigung auszusetzen.

Die Angeklagten werden durch 18 Verteidiger vertreten, die von haltlosen, absurden und widersprüchlichen Anschuldigungen gegen ihre Mandaten sprachen. Högel wurde bei seiner letzten Zeugenbefragung am 2. März auch zu einem Mordfall im Juni 2005 in Klinikum Delmenhorst befragt.

Daran könne er sich genau erinnern: "Weil es der vorletzte Mordfall war, bevor die Serie endete", sagte er als Zeuge. Den im künstlichen Koma liegenden Patienten habe er damals über einen Zugang das Herz-Medikament Gilurytmal injiziert. Eine Kollegin erwischte ihn de facto auf frischer Tat. Der Patient überlebte nicht.

Högel brachte erst in Oldenburg und dann in Delmenhorst in den Jahren 2000 bis 2005 wehrlose Patienten um, indem er ihnen nicht verordnete Medikamente spritzte. Der Deutsche wurde 2019 zu lebenslanger Haft verurteilt und verbüßt seine Strafe in der JVA Oldenburg.

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