In Mecklenburg-Vorpommern soll der Internationale Frauentag am 8. MΓ€rz ab dem kommenden Jahr ein gesetzlicher Feiertag sein. Die dafΓΌr notwendige Γnderung des Feiertagsgesetzes wurde am Mittwoch im Schweriner Landtag in erster Lesung behandelt und mit den Stimmen von SPD, Linke und GrΓΌnen zur weiteren Beratung in die AusschΓΌsse ΓΌberwiesen. Mecklenburg-Vorpommern wΓ€re nach Berlin das zweite Bundesland, in dem dieser Tag arbeitsfrei ist. AfD, CDU und FDP stimmten dagegen und machten so ihren Widerstand gegen einen weiteren Feiertag deutlich, der aus ihrer Sicht vor allem zusΓ€tzliche Lasten fΓΌr die Wirtschaft bringt.
Auch ihre Partei stehe zu dem Ziel einer grΓΆΓeren Geschlechtergerechtigkeit. "Aber, dass ein zusΓ€tzlicher arbeitsfreier Tag ein gesellschaftspolitisches Zeichen fΓΌr die Gleichstellung von Frau und Mann ist, das wage ich zu bezweifeln", sagte die CDU-Abgeordnete Christiane Berg. Jeder zusΓ€tzliche Feiertag belaste die WettbewerbsfΓ€higkeit der Wirtschaft und wirke sich negativ auf das notwendige wirtschaftliche Wachstum aus. Die Landesregierung verteile ein Geschenk zu Lasten Dritter, kritisierte Berg. Sie verwies auf Erhebungen der WirtschaftsverbΓ€nde im Land, nach denen mit einem weiteren Feiertag Extrakosten von 55 Millionen Euro entstehen.
Die Vorsitzende der Linksfraktion, Jeannine RΓΆsler, hingegen verteidigte das Vorhaben. Mit dem zusΓ€tzlichen freien Tag werde Zeit geschaffen, "den traditionellen Kampftag fΓΌr Aktionen und Demonstrationen zu nutzen, um darauf aufmerksam zu machen, dass wir von einer tatsΓ€chlichen Gleichstellung der Geschlechter noch meilenweit entfernt sind", sagte sie. Zudem habe Mecklenburg-Vorpommern weniger Feiertage als viele andere BundeslΓ€nder. In Baden-WΓΌrttemberg und Bayern etwa dΓΌrften sich Arbeitnehmer ΓΌber zwΓΆlf gesetzliche Feiertage freuen - und damit ΓΌber zwei mehr als derzeit im Nordosten. "Hinzu kommt, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ohnehin bis zu 60 Stunden im Jahr mehr arbeiten als im Bundesdurchschnitt", zΓ€hlte RΓΆsler weiter auf.