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Inzidenz gestiegen: Ab Mittwoch Impflicht in Pflegeberufen


Potsdam
Inzidenz gestiegen: Ab Mittwoch Impflicht in Pflegeberufen

Von dpa
13.03.2022Lesedauer: 2 Min.
FFP2-MaskeVergrößern des BildesEin Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. (Quelle: Marijan Murat/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Corona-Inzidenz in Brandenburg ist erneut leicht gestiegen. Sie lag laut Robert Koch-Institut (RKI) am Sonntag bei einem Wert von rund 1518. Am Samstag wurde 1499 gemeldet, am Freitag 1472 und am Donnerstag 1440. Der Wert gibt die Zahl der Infizierten je 100.000 Einwohner in einer Woche an. Der Bundesdurchschnitt lag bei 1526. An den Wochenenden müssen die kommunalen Gesundheitsämter keine Daten an das Land melden.

Die Zahl der erfassten Neuinfektionen innerhalb eines Tages betrug 3435. Neue Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-Erkrankung wurden am Sonntag nicht gemeldet. Der letzte Stand seit Beginn der Pandemie waren 5293 Tote.

In Deutschland gilt von Mittwoch an eine Impfpflicht gegen das Coronavirus für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen. In Brandenburg wurde dazu ein mehrstufiges Verfahren entwickelt, dass einerseits die Impfpflicht durchsetzen, aber andererseits auch die Versorgung sicherstellen soll. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat die Beschäftigten zur Impfung aufgerufen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht diene dem besonderen Schutzbedürfnis der Menschen, die auf Pflege und medizinische Unterstützung angewiesen seien, sagte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur.

"Gerade in den Altersgruppen der Seniorinnen und Senioren steigen die Zahlen, hier haben wir den Scheitelpunkt der Welle möglicherweise noch nicht erreicht", sagte sie. Diese besonders gefährdete Personengruppe müsse auch besonders geschützt werden.

"Unser Ziel ist es daher, noch möglichst viele ungeimpfte Beschäftigte in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen", betonte Nonnemacher. Diese Mitarbeiter könnten daher auch jetzt noch eine Impfserie beginnen. Den Beschäftigten, die bis Dienstag statt einer vollständigen Impfung einen Nachweis über eine Erstimpfung oder einen bestätigten Erstimpfungstermin vorweisen könnten, drohten zunächst keine Konsequenzen, sagte die Ministerin.

Zwei Wochen haben die Einrichtungen dann Zeit, ungeimpftes Personal den Gesundheitsämtern zu melden und die Auswirkungen bei einem Ausfall dieser Beschäftigten einzuschätzen. Ungeimpften Mitarbeitern werde zunächst noch eine Frist gesetzt, innerhalb von drei Wochen einen Nachweis über Impfung oder Genesung beziehungsweise ein Attest zur Befreiung von der Impfpflicht vorzulegen. Geschieht das nicht, folgt eine zweite Mahnung mit Angeboten zur Beratung und Impfterminen. Erst danach könnte den Mitarbeitern der Zugang zu Einrichtungen verboten werden. Dies könnte etwa ab Mitte Mai greifen.

Nach Angaben des Ministeriums haben sich die Impfquoten in den Pflege-Einrichtungen schon deutlich verbessert. So seien zum letzten Stand Mitte Februar die Bewohner zu 92 Prozent vollständig geschützt gewesen, die Beschäftigten zu 88,2 Prozent. Zu den Impfquoten in Kliniken und Arztpraxen liegen dem Ministerium keine Zahlen vor.

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