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Geänderte Corona-Verordnung bringt einige Lockerungen


Saarbrücken
Geänderte Corona-Verordnung bringt einige Lockerungen

Von dpa
19.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Coronavirus - LockerungenVergrößern des BildesEine FFP2-Maske liegt auf dem Boden. (Quelle: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus binnen eines Tages ist im Saarland etwas zurückgegangen. Von Freitag auf Samstag (Stand: 3.36 Uhr) kamen 3317 neue Fälle hinzu, wie aus Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) hervorging. Am Tag davor waren es 3928 Neuinfektionen gewesen. Die Sieben-Tage-Inzidenz, also der Wert der bestätigten Ansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, ging dennoch nach oben: von 2239,0 am Vortag auf nunmehr 2273,7.

Laut RKI wurden neun weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus registriert. Damit stieg die Zahl der Opfer seit Beginn der Pandemie im Saarland auf 1476. Auf den Intensivstationen saarländischer Krankenhäuser lagen zuletzt 52 erwachsene Patienten mit Covid-19, wie Daten der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) vom Samstag zeigten (Stand 9.05 Uhr). Sieben dieser Patienten mussten beatmet werden.

Derweil werden ab Sonntag (20. März) einige Corona-Regeln im Saarland gelockert, andere Vorgaben gelten vorerst weiter. Das sieht eine am Freitag vom Kabinett beschlossene Änderungsverordnung vor, die bis zum 2. April gilt. Wegfallen werden die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte - für Genesene und Geimpfte waren diese bereits zum 4. März gestrichen worden.

Auch die Obergrenzen bei der Personenzahl für öffentliche und private Veranstaltungen innen und außen wird es nach Angaben des Gesundheitsministeriums fortan nicht mehr geben. Bisher durften innen maximal 6000 und draußen bis zu 25.000 Menschen zusammenkommen.

Darüber hinaus tut sich etwas bei der Maskenpflicht: Sie gilt zwar grundsätzlich weiterhin in geschlossenen und für Besucher oder Kunden zugänglichen Räumen - kann nun aber dort entfallen, wo die 3G-Regel kontrolliert und eingehalten wird, also nur Geimpfte, Getestete und Genesene Zutritt haben. Zuvor war es so gewesen, dass die Maskenpflicht in Innenräumen und bei Veranstaltungen nur dann entfiel, wenn 2G-plus eingehalten wurde, also lediglich Geimpfte oder Genesene mit einem Test Zutritt hatten.

Der Bundestag hatte am Freitag ein geändertes Infektionsschutzgesetz beschlossen, mit dem die meisten bundesweiten Corona-Schutzregeln wegfallen - auch den Bundesrat hatte das Gesetz passiert. Den Ländern war aber eine Übergangsfrist von zwei Wochen bis zum 2. April eingeräumt worden.

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