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Erstochen und enthauptet: 22-Jähriger muss in Psychiatrie


Deggendorf
Erstochen und enthauptet: 22-Jähriger muss in Psychiatrie

Von dpa
28.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht DeggendorfVergrößern des BildesBlick auf das Landgericht. (Quelle: Armin Weigel/dpa/dpa-bilder)
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Für die besonders brutale Tötung eines Mannes in einer Obdachlosenunterkunft in Niederbayern muss ein 22-Jähriger auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Der Beschuldigte habe im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Totschlag begangen, stellte der Vorsitzende Richter am Montag vor dem Landgericht Deggendorf fest und folgte damit der Argumentation des Verteidigers, der auf Totschlag plädiert hatte. Der Staatsanwalt hatte dem 22-Jährigen Mord vorgeworfen und die Mordmerkmale der niederen Beweggründe und der Heimtücke verwirklicht gesehen.

Die Strafkammer sah einer Sprecherin zufolge kein Mordmerkmal als erwiesen an. Es sei unklar, ob der an Schizophrenie erkrankte Beschuldigte die Verwirklichung der Mordmerkmale gedanklich erfassen konnte. Der Verteidiger des Mannes hatte am Freitag ebenfalls Zweifel daran geäußert, dass seinem Mandanten etwa die sittliche Verwerflichkeit seines Handelns bewusst gewesen war.

Der Staatsanwalt war in seinem Schlussvortrag vergangenen Freitag bereits vom Mordmerkmal der Grausamkeit abgerückt. Zwar sei die Tat objektiv als besonders grausam einzustufen, jedoch dürfte dies dem Beschuldigten subjektiv nicht klar gewesen sein. An den niederen Beweggründen und der Heimtücke hatte der Staatsanwalt festgehalten.

Verteidiger und Richter kamen jedoch zu dem Schluss, dass der genaue Tatablauf unklar geblieben sei. Zwar sei das Opfer in seinem Bett getötet worden, jedoch - so der Verteidiger - könnte der Mann durchaus noch gesessen haben, als der Angriff begann.

Der Somalier hatte im Juli 2021 einen Mitbewohner mit mindestens 111 Messerstichen getötet und die Leiche enthauptet. Er hatte geglaubt, in dem Mitbewohner befänden sich zwei Dämonen, die er töten wollte. Der Messerangriff war laut Gutachten derartig gewaltsam, dass dem Opfer noch bei lebendigem Leib Innereien austraten.

Nach Überzeugung des Gerichtes geht von dem Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Deshalb erfolge die Unterbringung in der Psychiatrie zunächst unbefristet. Sie werde regelmäßig geprüft. Die Entscheidung des Gerichtes ist noch nicht rechtskräftig.

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