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Justizsenatorin will für Enteignung streiten


Berlin
Justizsenatorin will für Enteignung streiten

Von dpa
11.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke)Vergrößern des BildesLena Kreck spricht während einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/Bildarchiv/dpa-bilder)
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Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) hat angekündigt, sich weiter für die Möglichkeit von Enteignungen großer Wohnungsunternehmen einzusetzen. "Das, was wir hier gerade vorhaben, ist deshalb eine so große Sache, weil sie an Grundfesten des Kapitalismus ein stückweit rüttelt", sagte Kreck am Montagabend bei einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung mit dem Titel "Vom Mietenwahnsinn zur Vergesellschaftung" zur Berliner Wohnungspolitik. Gleichzeitig sei es in der Verfassung strukturell schon vorgesehen. "Und dafür werde ich kämpfen, das ist meine politische Überzeugung", sagte Kreck.

Deshalb habe sie ein so starkes Interesse daran, dass der Grundgesetz-Artikel 15, der Enteignungen grundsätzlich ermöglicht, bei der Umsetzung des Berliner Volksentscheids nicht über das Bundesverfassungsgericht totgemacht werde. "Dafür werde ich voller Inbrunst streiten", kündigte die Senatorin bei der Veranstaltung an, zu der unter anderem die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" und der Mieterverein Berlin eingeladen hatten. "Man kann sehr wohl Fan dieses Grundgesetzes sein und trotzdem den Kapitalismus doof finden", sagte Kreck. "Und das ist tatsächlich die Position, die ich als Linke auch immer wieder einspeisen werde."

Kreck forderte die Initiative, die den erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen auf den Weg gebracht hatte, auf, die vom Senat angekündigte Expertenkommission zum Thema Enteignung zu stärken und drei Mitglieder dafür vorzuschlagen. Darüber will die Initiative am Dienstagabend in einer internen Plenumssitzung entscheiden. Die Ergebnisse sollen bei einer Pressekonferenz am Mittwochvormittag bekanntgeben werden. Die Kommission soll beraten, ob ein Enteignungsgesetz verfassungsgemäß und wohnungswirtschaftlich sinnvoll wäre, und dem Senat in knapp einem Jahr eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen vorlegen.

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