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Prozess um Selbstjustiz: Fast fünf Jahre Haft


Neubrandenburg
Prozess um Selbstjustiz: Fast fünf Jahre Haft

Von dpa
19.04.2022Lesedauer: 3 Min.
Prozess um SelbstjustizVergrößern des BildesDie Hauptangeklagte (l) und ein mutmaßlicher Komplize sitzen im Saal des Landgerichts. (Quelle: Bernd Wüstneck/dpa/dpa-bilder)
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Im Prozess um einen Fall von Selbstjustiz in Lärz (Mecklenburgische Seenplatte) ist die Hauptangeklagte zu vier Jahren und neun Monate Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Neubrandenburg sprach die 27-Jährige am Dienstag der gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Aussetzung schuldig. "Sie haben aus völlig überzogener Wut gehandelt", sagte Richterin Daniela Lieschke in der Urteilsbegründung.

Die Frau hatte im Prozess gestanden, einen Nachbarn am 28. Februar 2021 in dessen Wohnung in dem Mehrfamilienhaus mit einer Krücke massiv geschlagen, ihm die Haare abgeschnitten und danach mit Helfern zu einer alten Bunkeranlage auf einem munitionsverseuchten Gelände verschleppt zu haben. Mindestens zwei 23 und 24 Jahre alte Bekannte halfen der Frau bei der Gewalttat in der Wohnung des Opfers. "Alles haben wir aber noch nicht aufklären können", sagte die Richterin.

Der 39 Jahre alte Nachbar erlitt massive Blutergüsse an vielen Körperteilen, einen Armbruch und musste zudem Drogen nehmen. Der Geschädigte konnte sich aber bei einer Temperatur von vier Grad aus dem Betonbunker wider Erwarten selbst befreien, schleppte sich sechs Kilometer zur nächsten Ortschaft, wo er Hilfe bekam. Er überlebte nach Einschätzung einer Rechtsmedizinerin nur knapp.

Die zwei mitangeklagten Bekannten der Frau verurteilte das Landgericht wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu je acht Monaten Haft. Beide Strafen wurden jeweils zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt. Die Frau soll dem Geschädigten zudem 5500 Euro Schmerzensgeld zahlen, die beiden anderen Verurteilten jeweils 500 Euro.

Als Grund für ihre Gewaltattacke hatte die 27-jährige Frau Nacktbilder ihres damals fünfjährigen Sohnes auf dem Handy des attackierten Nachbarn angegeben. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen Verdachts des Kindesmissbrauchs an einem anderen Jungen aus dem Mehrfamilienhaus war zuvor eingestellt worden. Das gebe jemandem aber nicht das Recht, Selbstjustiz zu verüben, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.

Mit dem Urteil für die 27-jährige Frau blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte fünf Jahre und zehn Monate Gefängnis für die Frau gefordert.

In das Urteil floss auch der Fund von fast zwei Kilogramm Amphetamin ein, die im Kühlschrank in der Wohnung der Verurteilten gefunden wurden. Die Urteile für die beiden Helfer, die vor Gericht keine Aussage gemacht hatten, entsprachen annähernd der Forderungen der Anklägerin.

Ein vierter Angeklagter, der 47 Jahre alte Ex-Mann der 27-Jährigen, wurde wegen des Gewaltvorfalls zwar freigesprochen. Er bekam aber eine Bewährungsstrafe wegen Drogenbesitzes in großen Mengen, da in seiner Wohnung ebenfalls knapp 900 Gramm Amphetamine gefunden worden waren. Der Mann hatte 17 Vorverurteilungen wegen ähnlicher Delikte. Alle vier Strafen sind noch nicht rechtskräftig.

Die Haupttäterin hatte ihren Ex-Mann aus Mirow am Tattag nach Lärz gebeten, damit er ihr helfe. Das habe dieser aber abgelehnt und sich stattdessen in Lärz um die gemeinsame zweijährige Tochter gekümmert, wie er sagte.

Die Polizei kam den jetzt Verurteilten knapp einen Monat nach der damaligen Gewalttat durch Hinweise von Nachbarn und der Verwandtschaft auf die Spur. Die 27-Jährige kam vor knapp einem Jahr deshalb in U-Haft.

Am Ende der Urteilsverkündung hob die Richterin nun überraschend den Haftbefehl gegen die Frau auf. Die bisherige Haftzeit habe sie bereits stark beeindruckt, hieß es. Die Frau soll sich vorerst wieder um ihre zwei Kinder kümmern dürfen. Man rechne sicher damit, dass sie zum Haftantritt auch kommt, wenn die Strafe rechtskräftig wird, hieß es vom Landgericht.

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