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Nach gekippter Regel verzichten meiste Menschen auf Maske


Schwerin
Nach gekippter Regel verzichten meiste Menschen auf Maske

Von dpa
23.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Maskenpflicht gekipptVergrößern des Bildes"Ende Maskenpflicht" steht auf einem Schild. (Quelle: Stefan Sauer/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach dem gerichtlichen Aus für die Corona-Hotspot-Regel sind in Mecklenburg-Vorpommern am Wochenende fast überall die Masken gefallen. Nur vereinzelt trugen am Samstag und Sonntag Touristen und Senioren an der Ostsee und der Mecklenburgischen Seenplatte in Geschäften, auf der Straße oder bei Gottesdiensten noch den Mund-Nasen-Schutz. "Das Ganze hat sich schnell herumgesprochen", sagte ein Sprecher des Spaßbades in Röbel.

Am Freitag hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald die vom Land erlassene Regelung gekippt. Damit entfielen die Maskenpflicht und auch die bisher üblichen Mindestabstände beim Einkaufen im Einzel- und Großhandel, auf Wochenmärkten, in der Gastronomie sowie im Freizeitbereich.

Auch in Einkaufscentern und Baumärkten wie in Neubrandenburg liefen fast alle Kunden und Mitarbeiter bereits ohne Masken herum. Ein Pastor in Waren an der Müritz wies darauf hin, dass auch Singen im Gottesdienst wieder ohne Maske möglich sei. Wer will, könne seine Maske aber auch weiterhin tragen. Andere sollten auf den Mindestabstand bei denen achten, denen es angesichts noch relativ hoher Infektionszahlen noch wichtig sei.

In Rostock waren am Samstag dennoch viele Kunden mit einem Mund-Nase-Schutz unterwegs. Rostocks Citymanager Peter Magdanz sprach von "einem gemischten Bild" in der Innenstadt. "Die meisten benutzen die Maske nach wie vor, obwohl alle Geschäfte die Aufforderung zum Maskentragen entfernt haben. Ich denke mal, es wird sich langsam durchsetzen", sagte der Citymanager der Deutschen Presse-Agentur. "Die Leute sind vernünftiger als man mitunter denkt."

In den meisten Städten Mecklenburg-Vorpommerns verzichteten die Kunden und Urlauber allerdings auf den Mund-Nasen-Schutz. Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können. Das verstieß aber nach Überzeugung der OVG-Richter vom Freitag gegen das Bundesgesetz. Ohne diese Gerichtsentscheidung wäre die Regelung am 27. April ausgelaufen.

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