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Karlsruhe: Mann vor Zug gestoßen – lange Haftstrafe für 26-Jährigen


Urteil in Karlsruhe
Mann vor Zug gestoßen – lange Haftstrafe für 26-Jährigen

Von dpa
Aktualisiert am 22.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Justitia-Statue (Symbolbild): In Karlsruhe hat ein Mann einen Behinderten vor einen Zug gestoßen und wurde dafür zu zehn Jahren Haft verurteilt.Vergrößern des BildesEine Justitia-Statue (Symbolbild): In Karlsruhe hat ein Mann einen Behinderten vor einen Zug gestoßen und wurde dafür zu zehn Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Arne Dedert/dpa-bilder)
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In Karlsruhe ist ein junger Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte einen 54-Jährigen mit Behinderung vor einen einfahrenden Zug gestoßen.

Weil er einen Mann vor einen einfahrenden Güterzug auf die Gleise gestoßen hat, soll ein 26-Jähriger für zehn Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte ihn am Donnerstag wegen versuchten Mordes. Sein drei Jahre jüngerer Bruder wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide schwiegen den ganzen Prozess über zu den Vorwürfen.

Der Staatsanwalt hatte das Geschehen vom späten Nachmittag des 28. Juli 2020 beim Prozessauftakt dramatisch geschildert: Das spätere Opfer, ein behinderter 54-Jähriger, habe am Bahnhof in Waghäusel (Landkreis Karlsruhe) auf einen verspäteten Zug gewartet.

"Vernichtungswille"

Der ältere und körperlich überlegene Angeklagte habe ihn unvermittelt angegriffen, ruckartig auf den Boden geworfen und ins etwa einen Meter tiefe Gleisbett gestoßen. Mit Tritten und Schlägen habe er den Mann daran gehindert, wieder auf den Bahnsteig zu klettern. Der Staatsanwalt sprach von einem "Vernichtungswillen" bei dem Angeklagten.

Ein Güterzug sei mit Tempo 90 angefahren gekommen. Der 54-Jährige habe sich in eine sehr kleine Lücke gepresst und "überlebte entgegen aller Wahrscheinlichkeit dank seiner schmalen Natur". Er erlitt mehrere Brüche, einige werden ihn ein Leben lang beeinträchtigen.

Eine Sachverständige attestierte beiden Angeklagten psychische Krankheiten und Störungen. Diese führten aus Sicht des Gerichts aber nicht zu einer verminderten Schuldfähigkeit. Der Anwalt des Haupttäters sagte, er wolle in den kommenden Tagen entscheiden, ob er Revision gegen das Urteil einlegt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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