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Karlsruhe/Kassel: BGH hebt Mordurteil auf – Rentner erschlagen


Rechtsfehler festgestellt
BGH hebt Mordurteil auf – Rentner erschlagen

Von dpa
Aktualisiert am 27.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug "Bundesgerichtshof": Der BGH hat ein Urteil wegen Mordes aufgehoben.Vergrößern des BildesEin Hinweisschild mit Bundesadler und Schriftzug "Bundesgerichtshof": Der BGH hat ein Urteil wegen Mordes aufgehoben. (Quelle: Uli Deck/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Prozess gegen einen verurteilten Mörder muss neu aufgerollt werden. Das Landgericht Kassel hatte seinen Schuldspruch teilweise falsch begründet, urteilte der Bundesgerichtshof.

Wegen eines Rechtsfehlers hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Mannes aus Fulda aufgehoben. Das Landgericht Kassel habe zwar das Tatgeschehen korrekt festgestellt, seinen Schuldspruch dann aber stellenweise falsch begründet, befanden die obersten Richter in Karlsruhe in ihrem am Montag veröffentlichten Beschluss.

Damit folgten sie in Teilen dem Revisionsantrag des Verurteilten und gaben das Verfahren zur Neuverhandlung nach Kassel zurück. Gleichzeitig befanden sie, dass der Mann nicht zusätzlich der "besonders schweren Brandstiftung" sondern nur der "Brandstiftung" schuldig sei. Daher müsse die Gesamtstrafe entsprechend angepasst werden.

Der bei seiner Verurteilung im Mai vergangenen Jahres 40 Jahre alte Mann hatte 2018 in Volkmarsen-Lütersheim (Kreis Waldeck-Frankenberg) einen 79 Jahre alten Rentner in dessen Haus erschlagen, um an sein Geld zu kommen. Anschließend zündete er das Anwesen an. Mit den erbeuteten Kreditkarten richtete der 40-Jährige einen Schaden von rund 3.000 Euro an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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