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BGH: Solarmodule als Anlageobjekt sollen Gerichte verhandeln


Karlsruhe
BGH: Solarmodule als Anlageobjekt sollen Gerichte verhandeln

Von dpa
22.10.2021Lesedauer: 1 Min.
BundesgerichtshofVergrößern des BildesEin Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)
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Wem die Module einer großen Photovoltaikanlage in Bayern gehören, ist auch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) unklar. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe verwiesen die vier beispielhaft verhandelten Fälle am heutigen Freitag zurück an die Oberlandesgerichte in München, Bamberg und Karlsruhe. Hintergrund ist, dass 65 Kapitalanlegerinnen und -anleger über eine inzwischen insolvente Dachgesellschaft insgesamt 5000 einzelne Solarmodule gekauft haben. Nun ist unklar, ob ihnen die Module weiter gehören oder der Insolvenzverwalter Zugriff hat. (Az. V ZR 225/19 u.a.)

Die Oberlandesgerichte müssen nun nach den Vorgaben des BGH vor allem die Frage klären, ob die Module sogenannte wesentliche Bestandteile der Anlage sind - ihre Entfernung zum Zeitpunkt der Übereignung an die Anleger die Anlage beispielsweise zerstört hätte. Oder ob ein Austausch durch vergleichbare Modelle möglich gewesen wäre. In diesem Fall hätten die Anleger Eigentum in Form einer bestimmten Anzahl an Modulen samt Teilen der Unterkonstruktion erworben.

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