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Mutmaßliche IS-Rückkehrerin angeklagt


Mutmaßliche IS-Rückkehrerin angeklagt

Von dpa
25.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Der große Verhandlungssaal des Justizzentrums HalleVergrößern des BildesDer große Verhandlungssaal des Justizzentrums Halle. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Abgeschottet von der Öffentlichkeit muss sich seit Dienstag eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg (OLG) verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat die heute 22 Jahre alte Deutsche aus Sachsen-Anhalt wegen der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) angeklagt. Zudem werden ihr Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz vorgeworfen.

"Nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft reiste die Angeklagte als 15-Jährige nach Syrien und schloss sich dort dem sogenannten Islamischen Staat an", sagte Oberstaatsanwalt Holger Schneider-Glockzin vor Beginn des nicht öffentlichen Prozesses am Dienstag in Halle. Laut Anklage war sie 2015 mit Hilfe von Schleusern über die Türkei nach Syrien gereist. "Sie heiratete dort einen Deutschen, der für die Vereinigung tätig war, und arbeitete auch selbst für den IS", schilderte der Anklagevertreter.

Die junge Frau habe den Menschenhandel ihres Ehemannes gefördert. "Dieser hielt ein Jesidin als Sklavin, um diese gewinnbringend weiterzuverkaufen", sagte der Oberstaatsanwalt. Um ihre Zugehörigkeit zum IS zu demonstrieren, verfügte die Beschuldigte den Angaben zufolge zeitweise über ein Sturmgewehr und eine Schusswaffe. Zudem soll sie IS-Frauen ausgeforscht haben.

"Die Anklage stützt sich auf verschiedene Beweismittel", sagte OLG-Sprecher Henning Haberland vor Journalisten. Über deren Art und Umfang und wie viele Zeugen das Gericht - möglicherweise auch aus dem Ausland oder den Vater der Angeklagten - befragen will, machte der Gerichtssprecher keine Angaben. Er verwies auf die besondere Rechtslage in dem Verfahren. Vorsitzende Richterin ist Ursula Mertens, die schon den Prozess gegen den rechtsterroristischen Synagogen-Attentäter von Halle geführt hatte.

Das Motiv der Angeklagten, wie es dazu kam, dass sie sich als Jugendliche, die sich einst unbekümmert via Internet präsentierte, dem IS angeschlossen haben soll, bleibt somit im Dunkeln. Der Vater der Sachsen-Anhalterin hatte den Verlust der Tochter und seine Verzweiflung öffentlich gemacht. Er selbst begab sich von dem beschaulichen Heimatort im Südharz aus auf die Suche nach ihr. Dokumentiert wurde dies in einem Film. Zudem erschien ein Buch.

Der Prozess vor dem OLG findet in Halle im Hochsicherheitssaal des Justizzentrums statt, streng bewacht, hinter verschlossenen Türen und ohne Einblicke von Außen. Ausschlaggebend dafür seien die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten: Sie war zum Zeitpunkt der Taten, die ihr vorgeworfen werden, Jugendliche und Heranwachsende. Bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht drohen ihr bis zu zehn Jahren Haft, wie der OLG-Sprecher sagte.

Am 20. Dezember 2020 war die junge Frau, die inzwischen Mutter von zwei Kindern geworden war, nach Deutschland zurückgekehrt. Unter Terrorverdacht kam sie in Untersuchungshaft, später unter Auflagen auf freien Fuß. Der Haftbefehl gegen sie blieb bestehen. Das OLG will bis Mai verhandeln. Auch die Urteilsverkündung soll nicht öffentlich sein.

Unterdessen laufen fünf von der Bundesanwaltschaft initiierte Verfahren in Deutschland wegen Mitgliedschaft, Unterstützung oder Finanzierung des IS, wie ein Sprecher der Behörde in Karlsruhe sagte. Betrachtet man die seit 2015 wegen dieser Vorwürfe angeklagten Fälle, wurden bisher schon rund 70 Menschen verurteilt. Hinzu kämen Verfahren, die nicht von der Bundesanwaltschaft, sondern von den Generalstaatsanwaltschaften der Länder geführt würden.

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