Schwerer sexueller Missbrauch Urteil aufgehoben: Kürzere Haftstrafe im "Wolfsmasken-Prozess"?
Der Bundesgerichtsgerichtshof hat das Urteil im Münchner Prozess um die Vergewaltigung eines Kindes aufgehoben. Wegen rechtlicher Bedenken könnte die bisherige Haftstrafe verkürzt werden.
Im sogenannten "Wolfsmasken-Prozess" von München wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes muss neu verhandelt werden.
Gegen das Urteil vom 13. Juli 2021 bestünden durchgreifende rechtliche Bedenken, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe mit. In dem Beschluss vom 22. März gab der BGH damit der Revision des Angeklagten teilweise statt und verwies die Sache an das Landgericht München I zurück.
Vergewaltigung in München: Angeklagter könnte niedrigere Strafe erhalten
Das Landgericht hatte einen damals 45-Jährigen zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Zuvor hatte er gestanden, eine Elfjährige im Juni 2019 in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer missbraucht zu haben. Zur Tarnung hatte er eine Wolfsmaske getragen.
Bei der Bemessung der Freiheitsstrafe habe die Jugendschutzkammer die zugleich angeordnete Sicherungsverwahrung nicht in den Blick genommen, bemängelte nun der BGH. Der Senat könne nicht ausschließen, dass die Kammer bei rechtsfehlerfreier Würdigung zu einer niedrigeren Freiheitsstrafe gelangt wäre.
- Nachrichtenagentur dpa