t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalKiel

Neumünster: Wirbel um Corona-Knast – Unterbringung ist "letztes Mittel"


Diskussion in Neumünster
Wirbel um Corona-Knast – Maßnahme als "letztes Mittel"

Von Sven Raschke

25.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Der Landtag von Schleswig-Holstein (Symbolbild): Die Parteien sind sich nicht einig in ihrer Meinung zum Quarantäne-Gewahrsam.Vergrößern des Bildes
Der Landtag von Schleswig-Holstein (Symbolbild): Die Parteien sind sich nicht einig in ihrer Meinung zum Quarantäne-Gewahrsam. (Quelle: Sven Raschke/leer)

Quarantäne-Verweigerer sollen künftig auf dem Gelände einer Jugendarrestanstalt in Neumünster zwangsuntergebracht werden. Doch die Maßnahme ist umstritten.

Für Menschen, die die Corona-Quarantäne verweigern, kann es künftig ungemütlich werden. Sie könnten ab kommender Woche auf dem Gelände der Jugendarrestanstalt Moltsfelde in Neumünster untergebracht werden. Für bis zu sechs Regelbrecher ist ab 1. Februar Platz in den Räumlichkeiten. Wie die Zellen aussehen, zeigt Ihnen das Video oben. Sie finden den Beitrag auch hier.

In der Politik stößt der Corona-Knast, wie die Unterbringung in den Medien betitelt wird, auf geteilte Reaktionen. Bei der Landes-CDU ist man zufrieden mit dem Entschluss zur Zwangsunterbringung von Quarantäne-Verweigerern. So ließ Fraktionsvorsitzender Tobias Koch auf Anfrage mitteilen: "Corona-Leugner und Maskenverweigerer gefährden mit ihrem Verhalten die Gesundheit ihrer Mitmenschen. Unverbesserliches Handeln bedarf geeigneter Reaktionsmöglichkeiten des Staates. Wir vertrauen darauf, dass sich die Menschen in Schleswig-Holstein weiterhin so verantwortungsbewusst verhalten, dass es zu dem Einsatz dieses letzten Mittels nicht kommen muss."

Auch SPD-Oppositionsführer Ralf Stegner steht voll hinter der Entscheidung. "Generell", so Stegner gegenüber t-online, "muss man sagen, dass Freiheitsbeschränkungen immer das allerletzte Mittel sind". Wer jedoch gegen die Quarantäne-Beschränkungen verstoße, für den komme die Zwangsunterbringung in Frage. Stegner: "Es hat also jeder selbst in der Hand, das zu vermeiden. Der Staat kann nicht darauf verzichten, den Infektionsschutz durchzusetzen. Er muss die Regeln durchsetzen, weil es um den Schutz und das Leben anderer Menschen geht."

Grüne und FDP kritisieren Bedingungen

FDP-Innenpolitiker Jan Marcus Rossa stört sich in erster Linie an der Art und Weise, wie der Landkreis die Absonderungseinrichtung der Öffentlichkeit präsentierte. "Der Landkreis ist sehr deutlich geworden, dass man abschreckend wirken will mit besonders schlechten Haftbedingungen, und das finde ich schwierig", so Rossa. "Die Haftbedingungen müssen angemessen sein, und da habe ich meine Zweifel. Wir schicken dorthin infizierte Menschen, also Menschen, die krank sind. Die Betreuung durch nur einen Hausarzt ist in meinen Augen nicht ausreichend." Rossa weiter: "Dass wir eine Absonderungseinrichtung brauchen, ist völlig klar, weil wir Menschen vor unvernünftigen Infizierten schützen müssen. Nichtsdestotrotz müssen die Haftbedingungen rechtsstaatlichen Prinzipien entsprechen. Eine entsprechende besonnene Diskussion hätte ich mir im Sinne einer rechtsstaatlichen Umsetzung gewünscht."

Ganz ähnlich sieht es die Grünen-Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben: "Für uns kann das nur die Ultima Ration sein. Ich finde es sehr problematisch in dieser Zeit, wenn der Eindruck entsteht, dass Menschen eingesperrt werden, wenn sie sich nicht an die Auflagen halten." Von Kalben weist darauf hin, dass die Angelegenheit nicht Sache der Landespolitik ist und in der Hand der Kommunen liege. "Die Kommunen haben das Recht, es so zu machen. Ich hoffe aber, dass die Unterbringung nicht zum Einsatz kommen wird. Wenn Menschen wirklich an Corona erkrankt sind, ist auch zu bezweifeln, dass sie dort die ausreichende gesundheitliche Pflege erhalten. Insofern kann die Anstalt nur für Menschen genutzt werden, die noch symptomfrei sind."

Gericht entscheidet über Unterbringung

Wer letztlich in der Einrichtung untergebracht wird, entscheiden Gerichte. Die Unterbringung ist indes nur als letztes Mittel gedacht, wie es vom Landkreistag heißt. Will heißen, jemand muss sich erkennbar weigern, die geltenden Auflagen einzuhalten, Verstöße müssen nachgewiesen und eine sogenannte Gefährderansprache erfolglos geblieben sein.

Betreiber der Unterkunft ist der Kreis Segeberg. Zwölf bis 15 Mitarbeiter werden über Honorarverträge beschäftigt. Freiwillig gemeldet hatten sich mehr als 30 ehemalige Polizei- und Justizvollzugsbeamte. Die Unterbringungsräume seien schlicht, hätten aber jeweils eine individuelle Nasszelle, sagte Sönke Schulz, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des schleswig-holsteinischen Landkreistags, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Verwendete Quellen
  • Interviews mit den jeweiligen Partei-Mitgliedern
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website