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Köln: Joggerin vergewaltigt? Ermittlungen gegen mutmaßliches Opfer


Joggerin im Stadtwald vergewaltigt?
Ermittlungen gegen mutmaßliches Opfer

t-online, Florian Eßer

Aktualisiert am 02.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Jogger im Kölner Stadtwald (Archivbild): Der Verdächtige soll die Frau durch mehrere Straßen verfolgt haben.Vergrößern des BildesJogger laufen durch den Kölner Stadtwald (Archivbild): Gegen die Joggerin, die hier am Decksteiner Weiher vergewaltigt worden sein soll, wird nun ermittelt. Die Tat hat so möglicherweise nicht stattgefunden. (Quelle: Manngold/imago-images-bilder)
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Im Fall der angezeigten Vergewaltigung einer Joggerin im Kölner Stadtwald vergangene Woche haben Ermittler nun Zweifel an der Version des mutmaßlichen Opfers. Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber t-online bestätigt, wird gegen die Frau wegen Verdachts des Vortäuschens einer Straftat ermittelt.

Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln ermitteln im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung weiterhin in alle Richtungen. Nach der Auswertung der bislang vorliegenden Beweismittel ist mittlerweile nicht auszuschließen, dass die Geschädigte die von ihr angezeigte Tat vorgetäuscht oder sich die Tat anders als von ihr geschildert zugetragen haben könnte.

Wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage von t-online mitteilte, liefen nun zwei Ermittlungsverfahren parallel: Ein Verfahren gegen unbekannt, das auf der Aussage der Geschädigten beruht sowie ein Verfahren gegen die Geschädigte selbst – Grund dafür sei der Anfangsverdacht des Vortäuschens einer Straftat.

"Diskrepanzen" zwischen Beweislage und Aussage der Frau

"Die Aussagen von Geschädigten müssen auch immer mit den objektiven Beweisen abgeglichen werden", so Bremer, "zum Beispiel mit den Ergebnissen einer rechtsmedizinischen Untersuchung."

Wie Bremer weiter erklärt, hätten sich im Zuge der Ermittlungen "entsprechende Diskrepanzen" zwischen der tatsächlichen Beweislage und der Aussage der Geschädigten ergeben, die die Staatsanwaltschaft dazu veranlassten, ein Ermittlungsverfahren gegen das mutmaßliche Opfer einzuleiten.

Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich

Sollte sich der Verdacht des Vortäuschens einer Straftat gegen die Geschädigte bestätigen, hat sich die Frau nach § 145 d Strafgesetzbuch selbst einer Straftat schuldig gemacht. Demnach können Personen, die wider besseres Wissen einer Behörde vortäuschen, dass eine rechtswidrige Tat begangen wurde, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.

Die Geschichte um eine mutmaßliche Vergewaltigung am Decksteiner Weiher hatte in den vergangenen Tagen gerade bei Kölner Frauen Ängste hervorgerufen. Ein Grund hierfür war auch die Warnung der Polizei vor einer möglichen Wiederholungstat. "Aufgrund des atypischen Vorgehens des Täters sehen die Ermittler die Gefahr einer Wiederholungstat", hatte es in einer Mitteilung der Polizei geheißen.

Die Frau hatte angegeben, am vergangenen Mittwochmorgen zwischen 8.45 und 9 Uhr vergewaltigt worden zu sein. Der unbekannte Täter sprach sie demnach in der Nähe des bekannten Ausflugslokals "Haus am See" am Decksteiner Weiher an, bedrohte sie, führte sie in ein angrenzendes Waldstück und vergewaltigte sie dort. Die Polizei hatte daraufhin im Tatortbereich Fahndungsplakate aufgehängt und nach Zeugen gesucht.

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