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Köln: Abiturprüfungen in NRW auch ohne Corona-Test möglich


Neue NRW-Verordnung
Abi-Prüfungen auch ohne Corona-Test möglich

Von t-online, lka

Aktualisiert am 12.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Schülerinnen in einer Abiturprüfung (Archivbild): In NRW dürfen auch nicht auf Corona getestete Schülerinnen und Schüler an den Prüfungen teilnehmen.Vergrößern des BildesSchülerinnen in einer Abiturprüfung (Archivbild): In NRW dürfen auch nicht auf Corona getestete Schülerinnen und Schüler an den Prüfungen teilnehmen. (Quelle: Becker&Bredel/imago-images-bilder)
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Wenn in der kommenden Woche die Abiturprüfungen in Nordrhein-Westfalen beginnen, dürfen auch nicht Corona-getestete Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen. Dies geht aus der neuen Verordnung hervor.

Abiturienten, die keinen Corona-Test machen wollen, dürfen trotzdem an den schulischen und Berufsabschlussprüfungen teilnehmen. Das geht aus der neuen Corona-Betreuungsverordnung hervor, die ab dem 12. April gilt. So sollen die Prüfungen nicht Getesteter "räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt" werden.

Wie Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) bereits bekannt gab, wird ab dem heutigen Montag mit Ausnahme der Abschlussklassen wieder Distanzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden. Allerdings gelte der Distanzunterricht vorerst nur eine Woche lang bis zum 16. April. Die Abschlussklassen hingegen sollen auch nach den Osterferien Präsenzunterricht in den Klassenräumen erhalten. Die Abiturprüfungen starten am 23. April.

Außerhalb der Prüfungen soll weiterhin die Testpflicht mit Corona-Selbsttests für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gelten. Nur mit negativem Testergebnis kann am Präsenzunterricht teilgenommen werden. Für alle Lernenden sowie Lehrkräfte und sonstigen Schulmitarbeiter werden laut Verordnung "wöchentlich zwei Corona-Selbsttests (...) durchgeführt."

Die Ergebnisse der Corona-Selbsttests oder vorgelegten Testnachweise "werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet", heißt es weiter in der neuen Verordnung.

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