Leipzig BGH hebt Freispruch von Hannovers Ex-Oberbürgermeister auf
Hannovers früherer Oberbürgermeister Stefan Schostok wird sich wegen der Rathausaffäre erneut vor Gericht verantworten müssen. Der Bundesgerichtshof hob am Mittwoch einen Freispruch des SPD-Politikers vom Vorwurf der Untreue auf. Auch für seinen Ex-Büroleiter Frank Herbert ist der Fall noch nicht ausgestanden. Seine Verurteilung wegen Betrugs durch Unterlassen wurde ebenfalls aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Hannover zurückverwiesen (Az.: 6 StR 282/20).
In der Affäre geht es um Zulagen von rund 49.500 Euro, die der Büroleiter und Chefjurist Herbert zwischen April 2015 und Mai 2018 rechtswidrig erhalten hatte. Spätestens ab Oktober 2017 soll Schostok von der Unrechtmäßigkeit der Zulage gewusst, diese aber nicht gestoppt haben. Im Zuge der Affäre war er als Oberbürgermeister zurückgetreten.
Das Landgericht Hannover hatte den Untreue-Vorwurf der Staatsanwaltschaft als nicht bestätigt angesehen. Das sah der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig nun anders. Das Urteil aus Hannover weise eine rechtliche Prüfungslücke auf. Schostok habe als Oberbürgermeister seine Vermögensbetreuungspflicht verletzt. Auch beim Büroleiter Herbert müsse geprüft werden, ob er sich einer Untreue schuldig gemacht habe, so die Bundesrichter.