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Zweijähriger ertrunken: Bewährungsstrafen für Erzieherinnen


Zweijähriger ertrunken: Bewährungsstrafen für Erzieherinnen

Von dpa
02.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Prozess gegen drei ErzieherinnenVergrößern des BildesDie drei verurteilten Frauen im Saal 1 im Amtsgericht zusammen mit einem Anwalt. (Quelle: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv/dpa-bilder)
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Im Prozess um den Tod eines zweijährigen Kindes bei einem Kita-Ausflug hat das Amtsgericht Magdeburg Bewährungsstrafen gegen drei Erzieherinnen verhängt. Die Frauen wurden am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung zu Strafen von sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem müssen die Erzieherinnen 300, 800 beziehungsweise 1000 Euro Geldstrafen an gemeinnützige Organisationen zahlen. Aus Sicht des Gerichts waren die Frauen ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen. Der Zweijährige war im Oktober 2020 während eines Ausflugs verschwunden und später leblos im Neustädter See in Magdeburg gefunden worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die drei Frauen waren als Erzieherinnen in einem integrativen Kindergarten beschäftigt. Am 2. Oktober 2020 gingen sie mit einer Gruppe von 17 Kindern im Alter zwischen zwei und vier Jahren zu dem etwa 750 Meter von der Kita entfernten See. Nach dem Aufenthalt dort kehrten sie zu der Einrichtung zurück, wobei die Kinder zum Teil im Bollerwagen saßen, zum Teil mit dem Laufrad fuhren oder zu Fuß gingen. Nach Aussagen von zwei Erzieherinnen hätten sie die Gruppe je nach Fortbewegungsmittel aufgeteilt, so wie es das Sicherheitskonzept der Kita vorsehe. Der kleine Adam, der später ertrunken im See gefunden wurde, sei einer der Fußgänger gewesen.

Richter Martin Schleupner verwies darauf, dass jede der Erzieherinnen gleichermaßen für die Aufsicht der Kinder zuständig gewesen sei. Das Gesetz lege fest, dass Kinder unter drei Jahren ständig beaufsichtigt werden müssten. Ein besonders gewissenhafter Mensch hätte ein kleines Kind wie den verunglückten Adam mit seinen zwei Jahren und neun Monaten permanent beobachtet.

Unter den Erzieherinnen dieser Gruppe habe sich aber eine Reihe von Nachlässigkeiten eingeschlichen. So sei der Ausflug der Gruppe nicht wie vorgeschrieben in einem Buch vermerkt worden, die Kinder seien nicht immer wieder gezählt worden. Spätestens als eine Passantin darauf aufmerksam machte, dass ein Mädchen hinter der Gruppe zurückgeblieben sei, hätte man erneut zählen müssen. Den Erzieherinnen aber war erst in der Kita aufgefallen, dass ein Kind fehlte.

Die Familie des toten Jungen trat im Prozess als Nebenkläger auf. Der Vater, der den ganzen Prozess im Gerichtssaal verfolgt hatte, wolle das Urteil erst einmal sacken lassen, sagte Thomas Klaus, der die Familie vertrat. "In meinen Augen entspricht das Urteil im Großen und Ganzen den Erwartungen. Wir hatten uns aber für eine differenzierte Strafbemessung ausgesprochen. Wir hatten durchaus gewürdigt, dass eine der Angeklagten geäußert hat, dass sie zu der Schuld steht und für sich annimmt."

Ronni Krug, der die älteste der drei Erzieherinnen verteidigte, kündigte Berufung an. Für seine Mandantin stehe viel auf dem Spiel. Mit dem Urteil gelte sie als vorbestraft, was Konsequenzen für ihre Tätigkeit als Erzieherin habe. Anders als die beiden jüngeren Frauen im Alter von 23 und 31 Jahren könne sie sich nicht mehr beruflich umorientieren und wolle weiter als Erzieherin arbeiten. Die jüngste Angeklagte absolviert derzeit eine neue Berufsausbildung. Die 31-Jährige will ebenfalls den Beruf wechseln und könne sich nicht mehr vorstellen, als Erzieherin zu arbeiten. Alle drei Frauen sind seit dem tragischen Unglück krankgeschrieben.

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