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Rechtsstreit: Kein weiteres Atommüll-Zwischenlager


Leipzig
Rechtsstreit: Kein weiteres Atommüll-Zwischenlager

Von dpa
25.01.2022Lesedauer: 3 Min.
Zwischenlager-Streit in HanauVergrößern des BildesGebäude der Orano NCS GmbH. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Juristisches Aus für ein weiteres Atommüll-Zwischenlager in Hanau: Die Stadt hat sich in einem langjährigen Rechtsstreit um die Pläne im Stadtteil Wolfgang durchgesetzt. Sie muss der Entsorgungsfirma Orano NCS keine Baugenehmigung für das Zwischenlager erteilen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte das Vorhaben am Dienstag als bauplanungsrechtlich unzulässig ein. Das Gefahrenpotenzial radioaktiver Abfälle sei zu hoch (BVerwG 4 C 2.20).

"Das ist ein großartiger Tag für die zukünftige Entwicklung unserer Stadt", erklärte Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) nach der Entscheidung. Die Rechtsauffassung der Stadt Hanau sei damit "in vollem Umfang bestätigt" worden. "Unser Ziel war und ist es, unsere Bedeutung als High-Tech-Standort im Rhein-Main-Gebiet auszubauen."

Von der Firma Orano NCS war am Dienstagabend zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Das Unternehmen wollte das Zwischenlager in einer Halle im Technologiepark Wolfgang einrichten. Nachdem die Stadt die Genehmigung verweigert hatte, klagte die Entsorgungsfirma - damals noch unter anderem Namen. In erster Instanz am Verwaltungsgericht Frankfurt hatte sie Erfolg, scheiterte dann aber vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH). Dieses Urteil bestätigten die Leipziger Richter jetzt.

Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle überschreite den "Störgrad", der in einem Gewerbegebiet zulässig sei, so das Bundesverwaltungsgericht. Das Gefahrenpotenzial des strahlenden Mülls habe eine Bedeutung für die Standortentscheidung.

Die Stadt hatte sich gegen die Genehmigung gesträubt, weil sie fürchtete, dass Hanau zur Anlaufstelle für Atommüll aus ganz Deutschland werden könne. Der Technologiepark Wolfgang hat sich aus ihrer Sicht inzwischen gut entwickelt. Unter anderem errichtet der Internetgigant Google derzeit dort ein Rechenzentrum. Verwaltung, Technologie und Logistik würden sich nicht mit einem weiteren Atommüll-Zwischenlager vertragen.

In Hanau existieren bereits zwei Zwischenlager für schwach radioaktive Abfälle, die entsprechenden Genehmigungen wurden in den Jahren 1982 und 2001 erteilt. Hanau-Wolfgang galt einst als Zentrum der deutschen Nuklearwirtschaft. Zum Zeitpunkt der entsprechenden Genehmigungen sei die Rechtslage eine grundlegend andere als heute gewesen, hieß es von der Stadt am Dienstag. "Damals war das Areal noch nicht als Gewerbegebiet ausgewiesen. Es war ein Industriegebiet."

Nach der Stilllegung der Atombetriebe sei das gesamte Areal zum Gewerbegebiet mit "nichtstörenden Nutzungen" - wie Büro- und Verwaltungsgebäuden, Rechenzentrum und Dienstleistern - entwickelt worden. Vor diesem Hintergrund habe man die Baugenehmigung für ein weiteres Zwischenlager verweigert - weil es unverträglich mit der städtebaulichen Ordnung und Entwicklungsperspektive sei.

"Uns geht es dabei nicht um einfaches Sankt-Florians-Denken, sondern darum, dass wir nicht allein die Lösung für ein bundesweites Problem übernehmen können", erklärte Kaminsky. Immerhin bestehe in Wolfgang bereits ein Zwischenlager mit den schwach radioaktiven Abfällen aus dem Abriss der alten Atomanlagen auf dem Gelände. "Wir tragen also unseren Teil der Verantwortung für den Atommüll, der angefallen ist", so der OB. "Doch wir sind nicht bereit, weitere wertvolle Gewerbefläche zu opfern, um dort den Atommüll aus der gesamten Bundesrepublik oder vielleicht sogar darüber hinaus unterzubringen."

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) begrüßt die Entscheidung. "Es ist gut, dass das Gericht das Recht der Stadt Hanau bestätigt hat, die Lagerung von radioaktiven Stoffen mittels Bauleitplanung ausschließen zu können. Wir hoffen, dass in Hanau generell kein Atommüll mehr gelagert wird", erklärte Werner Neumann, Vorstandsmitglied des BUND Hessen. Aus dem Urteil gehe auch hervor, dass es über Hanau hinaus große Bedeutung habe, so dass Zwischenlager dieser Art auf Standorte der Atomwirtschaft konzentriert werden müssten.

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