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Gil Ofarim: Neues Gutachten um Antisemitismus-Vorwürfe in Leipzig


Antisemitismus-Vorwürfe
Weiteres Gutachten im Fall Ofarim liegt vor

Von dpa, fas

Aktualisiert am 26.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Gil Ofarim (Archivbild): Im Oktober hatte der Sänger die Antisemitismus-Vorwürfe gegen einen Leipziger Hotel-Mitarbeiter erhoben.Vergrößern des BildesGil Ofarim (Archivbild): Im Oktober hatte der Sänger die Antisemitismus-Vorwürfe gegen einen Leipziger Hotel-Mitarbeiter erhoben. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Im Fall des Antisemitismus-Eklats um den Sänger Gil Ofarim liegt ein weiteres Gutachten vor. Die Staatsanwaltschaft könnte nun zügig entscheiden, ob Anklage erhoben wird.

Der Leipziger Staatsanwaltschaft liegt ein ergänzendes Gutachten zu den Antisemitismus-Vorwürfen um den Sänger Gil Ofarim vor. Für das Gutachten hatten die Ermittler die Szene in einem Leipziger Hotel im Dezember nachgestellt und durch die Überwachungskameras aufgezeichnet, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Ein Gutachter, der zuvor auch schon die Originalaufnahmen der Überwachungskameras ausgewertet hatte, habe diese Aufnahmen analysiert. Zu Details werde sich die Staatsanwaltschaft vor Abschluss der Ermittlungen nicht äußern, hieß es.

Ofarim hatte Anfang Oktober in einem Video geschildert, dass ihn ein Mitarbeiter des Hotels aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Ofarim erstattete Anzeige. Der Staatsanwaltschaft Leipzig liegen zudem mehrere Anzeigen zu dem Vorfall vor – auch von dem beschuldigten Hotelmitarbeiter gegen Ofarim wegen Verleumdung. Die Beschuldigten haben den Angaben zufolge nun die Möglichkeit, die Akten einzusehen und sich noch einmal zu den Tatvorwürfen zu äußern. Wann die Ermittlungen voraussichtlich abgeschlossen werden, sei noch unklar, teilte der Sprecher mit.

Anfang Januar hatte Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz gegenüber t-online angekündigt, dass nach Vorliegen des Gutachtens alle Verfahrensbeteiligten noch einmal Gelegenheit zu einer Stellungnahme hätten – sollten dann keine neuen Ermittlungsansätze aufkommen, werde die Staatsanwaltschaft darüber entscheiden, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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