Die meisten Menschen in Mainz und Rheinland-Pfalz halten sich an die strikten Regeln zur Corona-Bekämpfung. Allerdings gibt es auch immer wieder Ausnahmen.
Nach Einschätzung der Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz hält sich ein Großteil der Menschen an die im Zuge der Corona-Krise erlassenen Beschränkungen. Beobachtet würden lediglich wenige Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung, teilte das Innenministerium in Mainz auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Vereinzelt stelle die Polizei vor allem Verstöße gegen das Ansammlungsverbot im öffentlichen Raum fest, wenn also kleine Gruppen von mehr als zwei Personen gemeinsam unterwegs seien – dabei wird mal gegrillt und auch mal gekickt.
Mainzer Polizei achtet auf Abstand
Auch die Mainzer Polizei beobachtet, dass sich das Gros der Menschen bemüht, genügend Abstand zu Mitmenschen zu halten. Am vergangenen sonnigen Samstag aber seien etwa am Rheinufer zu viele Menschen unterwegs gewesen, um immer ausreichend Distanz zu wahren.
Sprecher Rinaldo Roberto sieht allerdings mehr Verstöße in den Vororten als in der Innenstadt. Es seien am vergangenen Wochenende mehrere ruhige Versammlungen aufgelöst worden. Das werde als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Corona-Regeln gelten bis zum 19. April
Die dritte Version der Corona-Bekämpfungsverordnung, die nach derzeitigem Stand bis 19. April gilt, besagt unter anderem, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist. Zudem soll in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von anderthalb Metern eingehalten werden.
Das Innenministerium betonte, Verstöße gegen die Verordnung würden konsequent von der Polizei verfolgt. Es müsse aber auch eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. "Wird beispielsweise für kurze Zeit der verordnete Abstand von 1,50 Metern nicht beachtet, wird üblicherweise ermahnt und aufgeklärt." In einem Einzelfall seien in Rheinland-Pfalz auch mal Polizisten angehustet worden.
200 Euro bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen
Grundsätzlich verhängt die Polizei dem Ministerium zufolge keine Bußgelder, dies sei letztlich Sache der Kreisordnungsbehörden. 4.000 bis 5.000 Euro müssen beispielsweise bezahlt werden für unzulässiges "Vorhalten" eines touristischen Übernachtungsangebotes oder den Betrieb von Wohnmobil- oder Campingstellplätzen zu touristischen Zwecken.
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1.000 Euro kann es kosten, wenn Vorgaben für Schutzmaßnahmen oder Hygienevorschriften nicht beachtet werden. 200 Euro sieht der Katalog für Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit vor, sofern keine Ausnahmetatbestände vorliegen.
- Nachrichtenagentur dpa