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Corona-Maßnahmen bis Mitte Februar verlängert


Corona-Maßnahmen bis Mitte Februar verlängert

Von dpa
19.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Malu DreyerVergrößern des BildesMalu Dreyer, SPD-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl, steht vor dem Wahlslogan "Wir mit Ihr". (Quelle: Andreas Arnold/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Bund und Länder haben am Dienstag vereinbart, die bestehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens bis Mitte Februar zu verlängern. Bis dahin soll nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) auch die Präsenzpflicht an den Schulen aufgehoben sein. "Es waren harte und langwierige Verhandlungen, aber wir hatten das gleiche Ziel", sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. "Die Zahlen der Neuinfektionen müssen schneller und stärker sinken, nur so sind wir auch gerüstet vor dem Risiko des neuen mutierten Corona-Virus."

Als Hauptstreitpunkte der unerwartet langen Beratungen nannte Dreyer die Verpflichtung zum Homeoffice und den weiteren Fahrplan für Schulen und Kindertagesstätten. "Wir haben am Ende ein gutes Ergebnis für Rheinland-Pfalz erreicht", sagte Dreyer. "Mir war dabei wichtig, dass die Einschränkungen nicht in erster Linie private Kontakte betreffen und wir die Bedürfnisse der Kinder berücksichtigen."

Die beschlossenen Maßnahmen seien notwendig, um die Infektionsdynamik weiter auszubremsen, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Baldauf. Zu den notwendigen Schritten gehöre auch, "dass die Landesregierung unsere Gesundheitsämter endlich stärker unterstützt". Baldauf schlug die Einsetzung von mobilen Expertenteams zur Beratung der Landkreise bei der Umsetzung einer neuen Software-Lösung für die Gesundheitsämter vor.

Die Länderregierungschefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vereinbarten auch, die Maskenpflicht zu verschärfen. So müssen künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen der Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Normale Alltagsmasken sind dort dann nicht mehr zugelassen.

Bund und Länder wollen außerdem einen weitgehenden Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Homeoffice einführen. Künftig müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus überall dort ermöglichen, wo es die betrieblichen Erfordernisse zulassen. Dazu soll das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung erlassen. Die Regelung ist bis zum 15. März befristet.

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