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Personalrat trotz Fehlern bei Wahl rechtmäßig im Amt


Mainz
Personalrat trotz Fehlern bei Wahl rechtmäßig im Amt

Von dpa
20.01.2022Lesedauer: 1 Min.
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Eine möglicherweise falsch ausgezählte Personalratswahl ist nach Ablauf einer Frist trotzdem gültig. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden und am Donnerstag mitgeteilt. Demnach könnten Fehler nur innerhalb einer bestimmten Frist mit Hilfe eines Wahlanfechtungsverfahrens gerichtlich geltend gemacht werden.

Im konkreten Fall war nach der Personalratswahl in einer Behörde des Landes im Mai vergangenen Jahres aufgefallen, dass die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis eine Differenz zwischen der Anzahl der abgegebenen und der ausgezählten Stimmen aufwies. Im Juli beantragte eine Gewerkschaft, das Wahlergebnis zu berichtigen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab.

Nach dem Personalvertretungsgesetz des Landes sei der korrekte Weg ein Wahlanfechtungsverfahren. Dafür betrage die Frist zwölf Werktage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses, so das Gericht. Der Antrag auf Feststellung von Wahlfehlern, den die Gewerkschaft gestellt hatte, sei zwar eigentlich unbefristet, nach Ablauf der Anfechtungsfrist bestehe hieran jedoch kein rechtliches Interesse mehr. Der Feststellungsantrag habe sich auch nicht als Wahlanfechtungsantrag umdeuten lassen.

Nach Ablauf der Frist könne die Gültigkeit der Personalratswahl nicht mehr in Frage gestellt werden. Die Entscheidung kann innerhalb eines Monats durch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz angefochten werden.

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