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Grünen-Politiker Braun bleibt im Untersuchungsausschuss


Mainz
Grünen-Politiker Braun bleibt im Untersuchungsausschuss

Von dpa
29.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Bernhard BraunVergrößern des BildesBernhard Braun, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Landtag von Rheinland-Pfalz. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-bilder)
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Der Grünen-Politiker Bernhard Braun bleibt stellvertretendes Mitglied im Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe des rheinland-pfälzischen Landtags. Das Gremium lehnte den Ausschlussantrag der Oppositionsfraktionen CDU und Freie Wähler am Freitag mehrheitlich ab, wie der Ausschussvorsitzende Martin Haller im Anschluss an die nicht-öffentliche Entscheidung in Mainz berichtete.

Braun scheine in einem Maße in das Geschehen der Flutnacht mit 135 Toten involviert zu sein, dass er nicht mehr tragbar sei, hatte CDU-Obmann Dirk Herber den Antrag begründet.

Der Obmann der Freien Wähler, Stephan Wefelscheid, hatte gesagt, Braun seien der Tatbestand der mittelbaren Beteiligung an den zu untersuchenden Vorgängen und der Tatbestand der Befangenheit vorzuwerfen. Zum einen sei er am Abend des 14. Juli 2021 lange Zeit mit der damals für den Hochwasserschutz zuständigen Ministerin Anne Spiegel (Grüne) im Gespräch gewesen. Zum anderen habe er mit einer Äußerung im Landtag über den damaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, der Beweiserhebung im Ausschuss vorweggegriffen.

Pföhler wird voraussichtlich im Juli in den Untersuchungsausschuss geladen. Den entsprechenden Beweisantrag dazu hatten die Ampel-Fraktionen eingebracht. Zuvor sollen in weiteren Sitzungen Mitglieder der Technischen Einsatzleitung des Kreises Ahrweiler befragt werden.

Braun hatte sich schriftlich zu den Vorwürfen geäußert. Zur Ablehnung des Ausschluss-Antrages sagten die Obleute der Ampel-Koalition Nico Steinbach (SPD), Carl-Bernhard von Heusinger (Grüne) und Philipp Fernis (FDP) im Anschluss: "Laut Untersuchungsausschussgesetz des Landes hat ein Mitglied dann auszuscheiden, wenn es an den zu untersuchenden Vorgängen beteiligt ist oder war." Braun habe in seiner Stellungnahme ausführlich dargelegt, dass er nicht im Sinne des Gesetzes beteiligt war oder ist. "Die Forderung der Oppositionsparteien nach einem Ausschluss Brauns ist für uns daher nicht nachvollziehbar."

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