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München: Söders Kreuzerlass bleibt


Verwaltungsgericht München
Söders Kreuzerlass darf bleiben

Von Jennifer Lichnau

Aktualisiert am 02.06.2022Lesedauer: 1 Min.
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Markus Söder 2019, mit einem Kreuz im Hintergrund (Archivbild): Gegen seinen Kreuzerlass wurde geklagt.Vergrößern des Bildes
Markus Söder 2019 mit einem Kreuz (Archivbild): In jedem staatlichen Gebäude in Bayern soll ein Kreuz hängen. (Quelle: Sven Simon/imago images)

Die Kreuze in Bayern bleiben hängen: Der Verwaltungsgerichtshof in München hat Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zurückgewiesen.

Der Kreuzerlass besagt, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kreuz hängen muss. Dagegen hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit ebenso Klage eingereicht wie 25 Unternehmer, Politiker und Kulturschaffende.

Diese Klagen wiesen die obersten bayerischen Verwaltungsrichter nun allesamt ab. Die Entscheidungsgründe lägen noch nicht vor und würden voraussichtlich in den kommenden Wochen abgefasst, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Hinsichtlich der Klagen des Bundes für Geistesfreiheit ließ der VGH allerdings die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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