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Bayern: Windrädern droht wieder Regelchaos


Zoff zwischen Grünen und CSU
Windrädern in Bayern droht wieder Regelchaos


Aktualisiert am 19.08.2022Lesedauer: 3 Min.
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Windrad am Starnberger See (Archiv): Der Streit um den Windenergieausbau in Bayern reißt nicht ab.Vergrößern des Bildes
Windrad am Starnberger See (Archiv): Der Streit um den Windenergieausbau in Bayern reißt nicht ab. (Quelle: Ulrich Wagner/imago-images-bilder)

Wer glaubte, die 10H-Regel sei in Bayern vom Tisch, der irrt. Eine neue Hürde ist geplant: ein Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächsten Wohnbebauung.

Windkraft von Bad Tölz bis zum Starnberger See. Zwar drehen sich dort am Ostufer seit 2015 bereits vier Rotoren wirtschaftlich und ökologisch erfolgreich. "Sie übertreffen alle Erwartungen", freut sich Kristina Willkomm vom Ingenieurbüro Sing in Landsberg. Doch das reicht nicht mehr.

Der Planungsverband Region Oberland soll mehr Vorranggebiete für Windkraft ausweisen. Dies sind speziell ausgewiesene Landesflächen, in denen der Bau von Windrädern erleichtert werden soll. Statt wie bisher 0,45 Prozent der Fläche muss sich die Region auf 1,8 Prozent steigern. Das verabschiedete die Ampelkoalition Anfang Juli im "Windenergie-an-Land"-Gesetz, das die bisher geltenden Ausschlusskriterien beim Landschafts-, Arten- und Denkmalschutz aufweicht. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) forderte damit Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) heraus, der bis zuletzt um die 10H-Regelung kämpfte.

2014 von der Staatsregierung beschlossen, müssen Windräder noch einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden in Gebieten mit Bebauungsplänen einhalten. In Bayern sind Anlagen mit Höhen um die 200 Meter üblich. Damit beträgt der Mindestabstand zur Wohnbebauung rund zwei Kilometer. Das würde, so die Kritiker, die Fläche, auf der neue Windanlagen sinnvoll sind, auf weniger als 0,05 Prozent der Landesfläche reduzieren. Der weitere Ausbau der Windenergie in Bayern werde damit weitgehend gestoppt. Für die jeweilige Staatsregierung war Windkraft mit Blick auf Wählerstimmen bis zuletzt ein Tabu-Thema. Stichwort: Schlagschatten.

Bayern will 1.000 Meter Mindestabstand bis 2023

Der Wind hat sich in Bayern erst mit dem Treffen von Habeck und Söder gedreht. Heraus kam für die CSU ein 10-H-light. Es sieht etwa bei Industriegebieten, Bahnstrecken, an Autobahnen oder Wäldern nur den halben Abstand vor. Für Bayern wären das 1,8 Prozent der Landesfläche. Im Falle des Verfehlens würde die Abstandsregelung wegfallen.

Habeck nimmt Söder also in die Pflicht und baut ihm trotzdem eine Brücke. Zumindest bis zum 1. Juni 2023. Bis dahin, so nun der Entwurf der Staatsregierung, ist der Bau von Windrädern mit einem Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächsten Wohnbebauung möglich. Danach untersagt Habeck jegliche Mindestabstände in Vorranggebieten. Dies sind speziell ausgewiesene Landesflächen, in denen der Bau von Windrädern erleichtert werden soll.

50 Windräder wären möglich – nur drei sind geplant

Will allein die Region Oberland diesen Vorgaben nachkommen, müssen vier Landkreise und 94 Gemeinden Ausschau halten nach neuen Flächen, die für Windräder geeignet sind. Für die Kommunen in den Landkreisen Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau bedeutet dies, dass sie nicht mehr auf die 0,24 Prozent Vorranggebiete verweisen können. "Wir brauchen also mindestens das Sechsfache", wird der Tölzer Landrat Josef Niedermaier in der "SZ" zitiert.

Er ist Vorsitzender des Planungsverbandes Oberland. Bislang kann er nur auf sieben Windkraft-Vorranggebiete in der Region verweisen. 50 Windräder seien auf diesen 963 Hektar möglich. Doch nur ein einziges Projekt sei aktuell im Landkreis Miesbach geplant: drei Windräder im Hofoldinger Forst nahe der Autobahn München – Salzburg.

"Neue Hürden": Grüne schießen gegen Staatsregierung – CSU kontert

Für die Fluren von Aying, Otterfing und Sauerlach "wurden nicht nur Gutachten zu Fauna und Flora in Auftrag gegeben", sagt Sauerlachs Bürgermeisterin Barbara Bogner (UVB) t-online, "sondern auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen." Eine Betreibergesellschaft mit dem Namen Windenergie Hofoldinger Forst für den Bauantrag gebe es auch schon. Das neue Bundesgesetz ab 2023 greife bei ihnen nicht, sagt Bogner. "Wir haben innerhalb der 10H-Regelung so große Flächen zur Verfügung, dass uns der neue Regionalplan nicht tangiert."

Bogner ist da offenbar in einer glücklichen Position. Anderswo werde erst losgelegt, wenn die 10H-Galgenfrist Mitte 2023 zumindest in den Windgebieten wegfalle, ärgert sich der energiepolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Martin Stümpfig. "Anstatt den enormen Aufholbedarf beim Windkraftausbau in Bayern jetzt endlich tatkräftig anzugehen, baut die Staatsregierung wieder erst mal neue Hürden ein und verirrt sich damit komplett in ihren unsinnigen Regelungen." CSU-Bauminister Christian Bernreiter hält dagegen: "Wir nutzen den Spielraum, den das Gesetz der Ampel den Ländern einräumt."

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Grünen vom 16. August
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherchen
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