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Gil Ofarim: Mehr als 100 Verfahren nach Beleidigungen gegen ihn


Nach Antisemitismus-Skandal
Mehr als 100 Verfahren nach Beleidigungen gegen Gil Ofarim

Von t-online, jse

Aktualisiert am 06.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Gil Ofarim (Archivbild): Der Musiker wurde in den vergangenen Monaten mehrfach antisemitisch beleidigt.Vergrößern des BildesGil Ofarim (Archivbild): Der Musiker wurde in den vergangenen Monaten mehrfach antisemitisch beleidigt. (Quelle: Becher/imago)
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Seit dem Skandal um Gil Ofarim sind über 100 Verfahren gegen Menschen angelaufen, die den Musiker beleidigt haben.

Über 100 Verfahren wegen Beleidigung innerhalb eines Jahres – die Liste der Ermittlungen rund um Gil Ofarim ist lang. Er selbst ist am 24. Oktober in Leipzig angeklagt. Im Oktober 2021 hatte der jüdische Musiker in einem Instagram-Beitrag einem Mitarbeiter des Luxus-Hotels "The Westin" Antisemitismus vorgeworfen. Der Mann, so Ofarim, habe ihn aufgefordert, seine Halskette mit dem Davidstern abzulegen. Überwachungsvideos des Hotels zeigen jedoch, dass Ofarim eine solche Kette wohl nicht getragen hatte.

Und auch an Ofarims Wohnort München wird seitdem ermittelt – in 132 Fällen, in denen der Sänger zweifelsfrei Opfer ist. Das berichtet die "Bild"-Zeitung. "Bei der Staatsanwaltschaft München I wurden bislang insgesamt etwa 90 Verfahren gegen Beschuldigte eingeleitet, deren Identität bekannt ist, sowie insgesamt etwa 40 Verfahren, in denen die Identität des Täters noch nicht ermittelt werden konnte", erklärt Oberstaatsanwältin Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Einstellungen und Geldstrafen

In all diesen Fällen, die sich seit dem Vorfall in Leipzig zugetragen haben, soll der 40-Jährige beleidigt worden sein – oft antisemitisch. Viele der Ermittlungsverfahren, die in München ihren Anfang genommen hatten, wurden inzwischen an Staatsanwaltschaften in anderen Städten oder Bundesländern abgegeben, abhängig vom Wohnort der Beschuldigten.

Die Ergebnisse sind bisher gemischt: Ein Mann wurde wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt, sein Handy eingezogen. Zwei Verfahren wurden von der Staatsanwaltschaft München I eingestellt. In einem Fall, der die Generalstaatsanwaltschaft der bayerischen Landeshauptstadt beschäftigte, hatte ein Täter Ofarim unter anderem als "Heuchler", "erbärmlichen verlogenen Jud" und "Hund" bezeichnet. Der Strafbefehl in Höhe von 1.800 Euro ist mittlerweile rechtskräftig.

Verwendete Quellen
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