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Haft wegen "Hängt die Grünen"-Plakaten in München


Rechtsextreme verurteilt
Haft wegen "Hängt die Grünen"-Plakaten

Von dpa, cup

25.10.2022Lesedauer: 3 Min.
Prozess um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei "Der III WegVergrößern des BildesDie beiden Angeklagten warten auf den Prozessbeginn. (Quelle: Angelika Warmuth/dpa/dpa-bilder)
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Eindeutig nicht zweideutig: Zwei Neonazis werden in München verurteilt, weil sie zu Verbrechen gegen Grüne aufgerufen haben.

Im Prozess um Plakate der rechtsextremen Splitterpartei Der III. Weg mit dem Slogan "Hängt die Grünen" hat das Amtsgericht in München den als Rechtsterrorist verurteilten Neonazi Karl-Heinz Statzberger zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen den stellvertretenden Parteivorsitzenden Klaus Armstroff erging eine Geldstrafe. Der Richter sprach die beiden der Volksverhetzung und des Aufrufs zum Totschlag schuldig.

Die Plakate waren im September 2021 während des Bundestagswahlkampfes in München sowie in Roding und Cham in der Oberpfalz aufgetaucht, eines in Sichtweite des Stadtbüros der Münchner Grünen. Die Polizei hängte die Plakate daraufhin ab. Die Auffassung, man könnte so einen Slogan veröffentlichen, ohne sich der Volksverhetzung und der Aufforderung zu Straftaten strafbar zu machen, halte er für schlicht abwegig, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Als Adressat dieses Spruches könne man niemand anders sehen als die Partei Bündnis 90/Die Grünen.

III. Weg: Keine Bewährung für "Hängt die Grünen" in München

Das Gericht folgte weitgehend der Staatsanwaltschaft, setzte die Freiheitsstrafe für Statzberger aber nicht zur Bewährung aus. Die Verteidiger hatten jeweils Freisprüche für ihre Mandanten verlangt und dies unter anderem mit fehlenden Beweisen für ihre Beteiligung begründet. Zudem könne man nicht zwingend schlussfolgern, dass mit dem Spruch die Partei von Bündnis 90/Die Grünen gemeint sei.

Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Statzbergers Anwalt, der kürzlich bereits den rechtsextremen und antisemitischen Youtuber "Der Volkslehrer" vor Gericht vertreten hatte, kündigte nach dem Urteil an, in Berufung zu gehen. Der Richter begründete die Entscheidung auch mit den Funktionen der beiden in der Partei. Der 65-jährige Armstroff war zum Tatzeitpunkt Vorsitzender.

Es sei schlechterdings undenkbar, dass eine so kleine Partei mit einem überschaubaren Kreis an Mitgliedern und Aktivisten eine Wahlkampagne ohne Wissen und Billigung ihres Vorsitzenden führe. Er sei auch verantwortlich im Sinne des Presserechts gewesen. Zudem hätte sich ein unkontrollierbarer Kreis von Personen durch den Spruch aufgestachelt fühlen können.

Angeklagter bei Aufhängen von verbotenen Plakaten gesehen

Statzberger leitete nach Gerichtsangaben damals den Stützpunkt München und Oberbayern. Auf Fotos habe man ihn eindeutig beim Aufhängen von zwei Plakaten erkennen können. Das Verhängen einer Freiheitsstrafe begründete der Richter unter anderem mit einschlägigen Vorstrafen des szenebekannten Neonazis.

Zeugen hatten zuvor berichtet, wie sie die Plakate wahrgenommen hatten. Das sei keine freie Meinungsäußerung mehr, sagte ein Mitglied der Grünen. Er hatte eines der Plakate im September 2021 in München entdeckt und die Polizei alarmiert. Der Spruch habe ihn betroffen gemacht. "Das ist schon fast Aufruf zu einer Straftat." Der Vorsitzende der Münchner Grünen, Joel Keilhauer, wurde von Parteimitgliedern auf die Plakate aufmerksam gemacht. Sie hätten sich von dem Slogan bedroht gefühlt. Auch Andrea Leitermann, Vorsitzende der Grünen im Landkreis Cham, und Martina Löffelmann aus dem Chamer Kreistag zeigten sich schockiert und wütend.

Auch in Sachsen hatten Plakate mit dem Slogan für Wirbel gesorgt. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz durften sie in Zwickau zunächst hängen bleiben. Nach einer Beschwerde der Stadt mussten sie dann aber nach einer Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts doch entfernt werden.

Verteidigung gehört ebenfalls teils zum rechtsextremen Spektrum

Statzberger und Armstroff waren nicht die einzigen vor Gericht anwesenden Neonazis. Auch Armstroffs Anwältin Nicole Schneiders rechnet der Verfassungsschutz zur Szene. Sie stellte während der Verhandlung fast allen Zeugen die immer gleichen Fragen nach Erinnerungen an Aussehen, Schrift und Erinnerungen an die Plakate.

Die offenkundige Taktik, Zweifel daran zu streuen, dass tatsächlich die rechtsextreme Partei und deren damaliger Chef Armstroff für die Plakate verantwortlich gewesen sein könnte, schlug aber offenbar fehl. Klar erkennbar war abseits der Verteidigungsstrategie ein weiteres Vorgehen der Neonazis im Saal: Einschüchterung. Statzberger machte während der Verhandlung immer wieder Notizen – meist dann, wenn Zeugen ihre Personalien angaben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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