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30 Tage Gewahrsam für Klimaaktivisten: Die hässlichen Methoden des Rechtsstaats


30 Tage in Gewahrsam
Der Staat wird hässlich gegen die Klimaaktivisten

MeinungVon Christof Paulus

Aktualisiert am 05.11.2022Lesedauer: 2 Min.
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Klimaaktivist am Karlsplatz in der Münchner Innenstadt: Mitglieder der Gruppe müssen 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben.Vergrößern des Bildes
Klimaaktivist am Karlsplatz in der Münchner Innenstadt: Mitglieder der Gruppe müssen 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben. (Quelle: Lennart Preiss/dpa)

Weil sie mit Protesten den Straßenverkehr blockierten, müssen Klimaaktivisten 30 Tage in Gewahrsam. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig.

Sie blockieren Pendler, Busse oder sogar Rettungswagen, selbst dann, wenn diese auf dem Weg sind, um Leben zu retten: Die Aktivisten der "Letzten Generation" werden in ihrem Kampf für Klimaschutz langsam zum Feind für viele. Dass sie damit ihrer eigenen Sache schaden und von vielen geächtet werden, daran sind sie selbst schuld.

An dem plumpen Populismus, der ihnen jetzt sogar vonseiten des Staats entgegenschlägt, jedoch nicht: In München hat die Polizei, abgesegnet vom Amtsgericht, zwölf Personen in Gewahrsam genommen – für einen ganzen Monat!

Das Polizeiaufgabengesetz (PAG) in Bayern erlaubt so etwas: Menschen, die eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit "von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" begehen könnten, darf man auch ohne Urteil für diese Dauer festhalten. Daran sieht man wieder einmal, was für ein gefährlicher Unfug diese von Anfang an höchst umstrittene Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2018 ist.

Polizei in München greift zu hart gegen Klimaaktivisten durch

Damals waren etwa bei einer Demonstration in München 30.000 Menschen auf die Straße gegangen, weil das Gesetz der Polizei viel zu viel Macht einräumte. Gleich zu Beginn hagelte es Verfassungsklagen, die Staatsregierung selbst berief eine Expertenkommission ein, um der Kritik zu begegnen – zumindest scheinbar.

Neun Punkte bemängelte das hochkarätig besetzte Gremium, erst drei Jahre später besserte die Regierung nach – aber ganz offenbar nicht gut genug. Denn dass man ohne Urteil 30 Tage festgehalten werden darf, weil man sich – das muss man sich wirklich noch einmal vorsagen – mit einem Klebestift auf einer Straße angepappt hat, ist eine für den Rechtsstaat besonders hässliche Methode.

Jetzt werden manche sagen: Ja, aber die Aktivisten gefährden viele andere Menschen! Das kann man so sehen, schließlich starb erst diese Woche eine Radfahrerin in Berlin, während ein Rettungsfahrzeug von einer Blockade der "Letzten Generation" aufgehalten wurde.

Auch wenn das Fahrzeug wohl gar nicht gebraucht wurde, zeigt der Fall, wie ignorant und unempathisch das Vorgehen der Aktivisten ist. Es kann sein, dass es für diese Aktionen bald harte Urteile gibt, und das zu Recht.

Aber dass man in Bayern wegen einer solch abstrakten Gefahr im Hauruck-Verfahren ohne Verhandlung mal eben für 30 Tage weggesperrt wird, ist absurd.

Auch Protest in BMW-Welt endet in Gewahrsam

Nach der öffentlichen Aufregung, vor allem im Fall der toten Radfahrerin, soll hier offenbar ein Exempel statuiert werden. Das schießt völlig übers Ziel hinaus: Kürzlich wurden auch Aktivisten in München für fünf Tage eingesperrt, die sich an Ausstellungsfahrzeuge von BMW geklebt hatten. Eine Sachbeschädigung, ja. Aber wessen Sicherheit soll das gefährdet haben?

Viele selbst erklärte Freunde von Recht und Ordnung werden sich jetzt freuen. "Geschieht ihnen recht" oder "selbst Schuld" werden die erwartbaren Kommentare lauten. Für Bürger gibt es viele gute Gründe, das Vorgehen der "Letzten Generation" zu kritisieren, sogar wütend zu sein.

Der Rechtsstaat hat so etwas nicht zu tun, ganz im Gegenteil: Er hat auch Täter vor der kochenden Volksseele zu schützen. Natürlich steht auch jedem Klimakleber ein faires Verfahren zu. Was das PAG erlaubt, ist jedoch nur plumpes Wegsperren.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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