t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeRegionalMünchen

Gericht in München verbietet Bierwürze im Glühwein – Reinheitsgebot vor Christkindlmarkt?


Urteil vor Weihnachtsmarkt in München
Gericht verbietet Bierwürze im Glühwein

Von t-online, cup

Aktualisiert am 21.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Tasse mit Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt (Symbolbild): Bierwürze darf in das Getränk nicht hinein, hat jetzt ein Münchner Gericht entschieden.Vergrößern des BildesEin Tasse mit Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt (Symbolbild): Bierwürze darf in das Getränk nicht hinein, hat jetzt ein Münchner Gericht entschieden. (Quelle: Nico Herbertz / Imago Images)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wenn am Montag in München der Weihnachtsmarkt beginnt, ist zumindest eines geklärt: Was im Glühwein sein darf – und was nicht.

Bierwürze im Glühwein ist nicht zulässig. Das hat das Münchner Landgericht vergangenen Woche entschieden, wie es jetzt per Pressemitteilung informiert. Demnach hatte eine Weinkellerei gegen ein Brauhaus geklagt, das ein solches Getränk mit Bockbierwürze darin als Glühwein im Verkauf angeboten hatte. Der Zusatz verwässere jedoch den Wein "in unzulässiger Weise", wie das Gericht schreibt.

Verhandelt wurde die Sache vor der Kammer, die unter anderem für das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständig ist. Begründet wird die Entscheidung damit, dass "eine Irreführung von Verbrauchern vorliege". Der Grund: Mit der Bierwürze werde dem Getränk ein zusätzlicher Wassergehalt von zwei Prozent zugeführt, statt ein zusätzliches Gewürz. Dies sei für ein Produkt mit der Bezeichnung "Glühwein" unzulässig.

Glühwein in München: Urteil erlaubt keine Bierwürze

Glühwein darf laut europäischer Verordnung von 2014 nur Wein, Süßungsmittel und Gewürz enthalten. Und Bierwürze ist – obwohl sie ganz nach Gewürz klingt – tatsächlich eine Flüssigkeit, zumindest nach Auffassung des Gerichts. Der in dem Wort "Bockbierwürze" enthaltene Begriff "Würze" sei lediglich historisch bedingt und inhaltsstofflich nicht korrekt, zitiert das Gericht einen Wein-Experten, der in der Verhandlung angehört wurde.

Stattdessen enthalte die flüssige Bockbierwürze ein Gewürz, mit einem Gewürz oder Süßungsmitteln habe sie nichts zu tun und sei ein verhältnismäßig gering konzentrierter Stoff. Wasser zuzugeben sei jedoch in einem Wein nur in äußerst geringen Mengen zulässig.

In München eröffnet am Montag auf dem Marienplatz der größte Christkindlmarkt der Stadt. Ob der nun zumindest unter diesem Namen verbotene Glühwein der Brauerei dort hätte verkauft werden sollen, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor. Alternativen dürfte es auf dem Markt ohnehin genügend geben: Über 140 Buden hat die Stadt angekündigt, darunter auch einige Glühweinstände.

Verwendete Quellen
  • Landgericht München: Pressemitteilung vom 21. November per E-Mail
  • EU Parlament und Rat der EU: Verordnung Nr. 251/2014
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website