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Die Masken fallen – aber nur in Bayern


Corona-Maßnahmen
Die Masken fallen – und der Flickenteppich kehrt zurück

MeinungVon Alexander Spöri

06.12.2022Lesedauer: 2 Min.
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Ein Mann und eine Frau mit FFP2-Masken steigen in einer Münchner U-Bahnstation in die Bahn.Vergrößern des Bildes
Am 10. Dezember fallen in Bayern die Masken. In regionalen Zügen, Bussen und Trams gibt es dann keine Einschränkungen mehr. (Quelle: Sven Hoppe/dpa)

Bayern und auch Sachsen-Anhalt schaffen die Maskenpflicht im ÖPNV ab. Die Entscheidung ist zwar grundsätzlich richtig – offenbart aber ein Problem.

Wir dürfen die Masken wieder abnehmen. Nicht nur in Restaurants, auf Volksfesten oder im Büro. Sondern in Bayern ab dem 10. Dezember auch im öffentlichen Nahverkehr, in Sachsen-Anhalt sogar schon zwei Tage früher. Die Entscheidung ist überfällig. Ein "Weiter so" mit dieser Corona-Maßnahme, wie es sich der Bund wünscht, ist der Bevölkerung nicht vermittelbar. Spätestens seit in Flugzeugen die Pflicht zum Tragen einer Maske entfallen ist, wirken die Corona-Verordnungen der Bundesländer mehr oder weniger willkürlich.

Für ÖPNV-Nutzer wird sich aber trotzdem nicht viel ändern. In München tragen ohnehin unzählige Menschen in Bus und Bahn keine Maske mehr. Je später es wird, desto weniger ziehen eine Maske an. In den letzten, gut gefüllten S-Bahnen nach Mitternacht sind die Maskenträger sogar oft in der Unterzahl.

Bundesweites Regel-Wirrwarr?

Wegwerfen sollten wir FFP2- und OP-Masken allerdings noch nicht. Denn der angekündigte Sonderweg wird ein bundesweites Regel-Wirrwarr auslösen. Es ist wie bei der Debatte um die Abschaffung der Isolationspflicht: In Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Bayern müssen sich Infizierte nicht mehr isolieren, in den anderen Bundesländern schon. Wer jetzt im bayerischen Regionalexpress nach Baden-Württemberg sitzt, muss die Maske nach Grenzübertritt also aufziehen?

Das wäre absurd: Es gibt zahlreiche Impf- und Testmöglichkeiten und eine hohe Immunität in der Bevölkerung. Die Corona-Inzidenz liegt in München nach Information des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 94,8 und damit in einem Bereich, in dem Gesundheitsämter eine Nachverfolgung gewährleisten können.

Bisher gut durch den Winter gekommen

Im Vergleich zu den vorherigen Wintern sind wir also deutlich besser vorbereitet. Trotzdem bleibt der Nahverkehr die Begegnungsfläche aller Menschen – von Gesunden, Kranken und Immungeschwächten. Deshalb bleibt die Masken-Empfehlung: Wer sich schützen will, der kann das. In einer Laborstudie aus Tokio beträgt die Wirksamkeit einer FFP2-Maske immerhin noch 90 Prozent – selbst dann, wenn nicht alle Maske tragen. Es hilft außerdem der gesunde Menschenverstand: Wenn ältere Menschen neben uns sitzen oder Personen darum bitten, eine Maske zu tragen, sollten wir ihrem Wunsch nachkommen.

Wir können uns allerdings nicht jahrelang grundsätzlich einschränken, vor allem, wenn das akute Infektionsrisiko geringer ist. Was bleibt, ist der Wunsch nach einer bundeseinheitlichen Regelung. Ohne Durcheinander. Doch wenn der Bund und die meisten Länder nicht mitziehen: Was bleibt den Landesregierungen dann anderes übrig, als einfach vorzupreschen und den Sonderweg zu gehen?

Verwendete Quellen
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