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A9 in München wegen 40 Demonstranten voll gesperrt


Fahrradprotest auf der Autobahn
A9 in München wegen 40 Demonstranten voll gesperrt

Von dpa, mics

26.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Demonstration an Fußgängerbrücke über der A9Vergrößern des BildesTeilnehmer fahren auf der in beide Richtungen gesperrten A9 mit dem Rad: Erst kurzfristig war die Demo erlaubt worden. (Quelle: Angelika Warmuth/dpa/dpa-bilder)
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Wegen einer Demonstration ist am Sonntag in München die Autobahn 9 gesperrt worden – für 45 Minuten und in beide Richtungen.

Rund 40 Menschen haben mit Fahrrädern und Plakaten auf der Autobahn 9 in München für eine Verkehrswende demonstriert. Für die 45-minütige Aktion am Sonntagmittag musste die Autobahn an der Anschlussstelle München-Schwabing in beiden Fahrtrichtungen gesperrt werden, wie ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte. Wie er t-online mitteilte, blieb ein größeres Verkehrschaos jedoch aus. Nur vereinzelt kam es zu Behinderungen.

Die Klimaschützer protestierten auch gegen die strafrechtliche Verfolgung jener Personen, die sich 2021 während der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in München von einer Brücke an der A9 bei Freising abgeseilt hatten.

Die Demonstration am Sonntag sei friedlich verlaufen, sagte der Polizeisprecher. Die Teilnehmer hätten sich an sämtliche Auflagen gehalten und seien nach der vorgesehenen Dreiviertelstunde freiwillig wieder abgezogen. Niemand habe sich auf der Fahrbahn festgeklebt. Zwei Klimaschützer hatten sich wie angekündigt von einer Fußgängerbrücke abgeseilt.

Gericht erlaubt A9-Demo

Möglich machte die Aktion eine Eil-Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) von Freitagabend. Die Stadt München hatte zuvor den Antrag für die Demonstration abgelehnt und ein Versammlungsverbot erteilt.

Dagegen legte der Antragssteller Klage ein, zunächst beim Verwaltungsgericht München, dann beim BayVGH. Dieser erachtete das Versammlungsverbot einem Sprecher zufolge für voraussichtlich rechtswidrig und ließ die Demonstration zu – allerdings für 45 statt für die beantragten 90 Minuten.

Die vom Grundrecht geschützte Versammlungsfreiheit sei für die freiheitlich-demokratische Grundordnung von überragender Bedeutung und dürfe nur bei einer nicht anders abwehrbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingeschränkt werden, hieß es vom BayVGH zur Begründung. In diesem Fall aber rechtfertige die Gefahrenprognose der Stadt München das Versammlungsverbot nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Telefonat mit einem Pressesprecher der Polizei München
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