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Martin Kippenbergers "Paris Bar": Urheberrechtsstreit um Millionengemälde


Ein Kinoplakatmaler pinselte es für 1.000 DM
Urheberrechtsstreit um Millionengemälde

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 09.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Michel Würthle (†79) der Gründer der "Paris Bar", vor dem berühmten Bild (Archivfoto): Um das Gemälde tobt ein Streit.Vergrößern des BildesMichel Würthle (†79), der Gründer der "Paris Bar", vor dem berühmten Bild (Archivfoto): Um das Gemälde tobt ein Streit. (Quelle: Chavakis/imago images)
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Es ist ein Millionengemälde. Aber wer ist eigentlich der Urheber? Ein gefeierter Künstler – oder ein Kinoplakatmaler? Ein Münchner Gericht muss entscheiden.

Das Gemälde, um das es geht, ist 2009 in London für 2,3 Millionen Pfund versteigert worden. Es heißt "Paris Bar" und zeigt das gleichnamige Lokal in Berlin.

In ihr hatte der Künstler Martin Kippenberger (1953–1997) eine Gegenausstellung organisiert, nachdem er 1991 nicht zur zeitgenössischen Kunstausstellung "Metropolis" im Berliner Martin-Gropius-Bau eingeladen worden war. Hinterher gab er einem Kinoplakat-Unternehmen den Auftrag, die auf einem Foto festgehaltene Ausstellungshängung in der Bar auf eine großformatige Leinwand zu malen.

Landgericht München I muss entscheiden

Götz Valien bekam 1.000 DM und erfüllte den Auftrag. Als Urheber wurde aber immer Martin Kippenberger angegeben. Jetzt muss das Landgericht München I entscheiden, ob das gerecht ist. Dahinter steht die Frage: Wenn jemand auf Anweisung eines Künstlers ein Werk erstellt – ist er dann selbst einer?

Der freischaffende Künstler Valien verlangt, künftig immer als Miturheber genannt zu werden, wenn das Bild gezeigt oder vervielfältigt wird. Schließlich habe er bei der Auftragsarbeit einen gewissen Gestaltungsspielraum gehabt und wahrgenommen.

"Angriff" auf Martin Kippenbergers Werk?

Die Nachlassverwalterin Kippenbergers hingegen sieht darin einen "Angriff" auf das künstlerische Erbe des 1997 gestorbenen Malers, Bildhauers und Fotografen. Ihre Sicht wird auch vom Kunsthistoriker Hubertus Butin gestützt. Er sagt, die geistige Leistung lag eindeutig bei Kippenberger.

"Dass Künstler und Künstlerinnen ihre Arbeiten aufgrund eines eigenen Entwurfs, einer Skizze oder Plans von Kollegen oder Handwerkern ausführen lassen, ist kunsthistorisch in keiner Weise ungewöhnlich", erklärte er vergangenes Jahr der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dies gelte nicht nur für Bronzeplastiken, die fast immer von Gießern produziert würden – auch in der Malerei gebe es viele Beispiele für eine solche künstlerische Praxis.

Zwei weitere Versionen der "Paris Bar"

Welcher Sicht das Gericht folgt, ist noch offen. Am Montag fand die mündliche Verhandlung statt. Am 7. August soll die Entscheidung verkündet werden.

Von dem umstrittenen Bild gibt es im Übrigen noch zwei weitere Versionen. Eine davon hatte ebenfalls Kippenberger von Götz Valien malen lassen, sie befindet sich heute im Privatmuseum Bourse de Commerce in Paris. Version drei hat Valien aus eigenem Antrieb gemalt, sie wurde 2022 erstmals unter seinem Namen öffentlich gezeigt.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 8. Mai 2023
  • faz.net: "'Paris Bar' zum Dritten"
  • monopol-magazin.de: "Auftragsmaler Götz Valien zeigt Kippenbergers Paris-Bar-Bild unter eigenem Namen"
  • tagesspiegel.de: "Wer hat die Urheberrechte an den 'Paris Bar'-Bildern?"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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