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Nach Klebe-Aktion in Alter Pinakothek in München: Geldstrafe für Aktivisten


Rubens-Gemälde
Nach Klebe-Aktion in Alter Pinakothek: Geldstrafe für Klimaaktivisten

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 23.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Aktivisten der "Letzten Generation" hatten sich im August in der Alten Pinakothek an einem Rubens-Gemälde festgeklebt.Vergrößern des BildesAktivisten der "Letzten Generation" hatten sich im August in der Alten Pinakothek an einem Rubens-Gemälde festgeklebt (Archivbild): Nun standen die Aktivisten vor Gericht. (Quelle: Letzte Generation)
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Ein Rubens-Gemälde hatten sich zwei Klimaaktivisten für ihre Protestaktion ausgesucht. Dafür mussten sie sich vor Gericht verantworten.

Nach einer Klebe-Aktion in der Alten Pinakothek in München hat das Amtsgericht dort drei Aktivisten der "Letzten Generation" zu Geldstrafen verurteilt. Zwei 25 und 60 Jahre alte Männer hatten sich im August 2022 an einem vergoldeten Rahmen eines Gemäldes ("Der Bethlehemitische Kindermord") von Peter Paul Rubens mit Sekundkleber an den Fingerspitzen festgeklebt, ein 24-Jähriger hatte die Aktion gefilmt.

Das Gericht verurteilte die Männer wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 160 Tagessätzen. Die Tagessatzhöhe setzte das Gericht entsprechend der Einkommensverhältnisse der Angeklagten jeweils in niedriger zweistelliger Höhe fest, heißt es vom Amtsgericht in einer Mitteilung vom Montagabend.

Angeklagter plant, Rechtsmittel einzulegen

Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Haft gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert und dies unter anderem mit einem Notstand in der Klimakrise begründet.

Die Richterin bejahte eine Notstandslage. Die Klimakrise stelle eine gegenwärtige Gefahr dar. Es gebe aber nicht mal ansatzweise einen Zusammenhang zwischen dem Klimaschutz und der Beschädigung des Rahmens. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig – der 24-Jährige kündigte bereits an, Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 22.5.2023
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