Nach dem tödlichen Raserunfall in München kommen neue Details ans Licht. Offenbar war der Fahrer betrunken, als er die beiden Jugendlichen überfuhr. Ein 14-Jähriger starb daraufhin im Krankenhaus.
Der Autofahrer, der bei seiner Flucht vor der Polizei in München in eine Gruppe Jugendlicher fuhr, hatte offenbar Alkohol getrunken. Es sei Alkoholgeruch bei dem 34-Jährigen festgestellt worden, teilte die Polizei am Montag mit. Zudem hätten Beamte eine geringe Menge an Drogen in seinem Auto gefunden. Genaue Promillewerte oder Ergebnisse weiterer toxikologischer Untersuchungen stünden aber noch aus.
Der Fahrer hatte am Freitagabend zwei Jugendliche erfasst, ein 14-Jähriger starb, eine 16-Jährige wurde schwer verletzt.
Der Mann war nach der tödlichen Unfallfahrt in einer Psychiatrie untergebracht worden. Das war offenbar zu seinem eigenen Schutz und nur für kurze Zeit, wie die Staatsanwältin Anne Leiding am Montag sagte. Nun befindet sich der 34-Jährige wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Unklar blieb aber zunächst, ob er derzeit in einem Krankenhaus oder in einem Gefängnis untergebracht ist. Zum Grad seiner Verletzungen machten die Behörden keine Angaben.
Unfall mit Dashcam aufgezeichnet worden
Der Unfall ist mit einer sogenannten Dashcam aus einem anderen Wagen gefilmt worden. Das sind in Autos installierte Videokameras, die während der Fahrt die Sicht aus der Windschutzscheibe aufzeichnen.
Der Leiter der Mordkommission, Josef Wimmer, sagte am Montag, auf der Videoaufzeichnung sei zu sehen, wie der 34-jährige Fahrer mit hoher Geschwindigkeit vorbeischieße, das Auto einen Jungen erfasse, und wie dieser in die Luft geschleudert werde. Danach zeige das Video, wie die nachrückende Streife sofort anhalte, um eine Reanimation einzuleiten.
Der Raser war am Freitagabend in falscher Richtung unterwegs gewesen, als er zwei Jugendliche erfasste. Der Dashcambesitzer fuhr den Angaben nach mit seinem Auto parallel zu ihm.
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Staatsanwältin Anne Leiding: "Diese Aufzeichnung der Dashcam ist für uns ein ganz wesentliches Beweismittel." Das Aufzeichnen mit einer Dashcam sei zwar eine Ordnungswidrigkeit, die Aufnahmen dürften aber trotzdem auch in einem Prozess verwertet werden.
- Nachrichtenagentur dpa