Ein Tierarzt wurde wegen des Todes eines wertvollen Sportpferds zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Das bestätigte nun auch das Oberlandesgericht München, obwohl der Arzt laut Richter nicht falsch gehandelt hat.
Nach dem Tod eines wertvollen Sportpferdes ist der behandelnde Tierarzt zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt worden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts München II bestätigt.
Ursprünglich hatte die Besitzerin des Pferdes im ersten Verfahren 1,75 Millionen Euro gefordert. Das Landgericht war aber schon davon ausgegangen, dass sich der Wert des Tieres deutlich gemindert hatte. Gegen das Urteil hatte der beklagte Tierarzt sich gewehrt, die Halterin legte dagegen keine Berufung ein.
Nicht deutlich auf Risiken hingewiesen
"Seine Verurteilung, die von uns bestätigt worden ist, beruht nicht darauf, dass er was falsch gemacht hat in der Behandlung des Pferdes", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner. "Das war schon okay im Großen und Ganzen." Der Tierarzt aus Oberbayern hätte die Halterin aus Österreich nach Auffassung des Senates allerdings über die Risiken der Behandlung aufklären müssen. "Wir sehen das als Aufklärungsmangel", sagte der Richter. Er habe "die Besitzerin nicht eindringlich darauf hingewiesen, dass Gefahren bestehen, Risiken bestehen, bis hin zum Todesrisiko".
- Prozess in München: Prozess um Tod eines hustenden Pferdes
- Stadtrat debattiert mit Experten: Münchner Altstadt soll autofrei werden
- Regio-Nachrichten: Alle aktuellen News aus allen Städten
Das Pferd mit dem Namen Donna Asana, das an den Olympischen Spielen teilnehmen sollte, hatte sich 2010 einen Husten eingefangen und war gestorben, nachdem der Tierarzt ihm ein homöopathisches Mittel gespritzt hatte. Die Diagnose: anaphylaktischer Schock. Die Revision gegen die Entscheidung ließ das Oberlandesgericht nicht zu.
- Nachrichtenagentur dpa