Eine Woche vor dem Osterfest will ein Münchner Anwalt gegen das Gottesdienst-Verbot per Eilantrag vorgehen. Dieses wurde wegen der Corona-Krise ausgesprochen.
Kurz vor Ostern verlangt ein Münchner Anwalt per Eilantrag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung für religiöse Zusammenkünfte inmitten der Corona-Krise. "Das absolute Verbot verletzt mich in meiner Religionsfreiheit. Ähnlich den Regelungen zu lebensnotwendigen Dienstleistungsbetrieben wäre eine Erlaubnis mit strengen seuchenhygienischen Auflagen das mildere Mittel gewesen", sagte der Anwalt am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.
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Er klage nicht nur als Katholik, sondern auch für andere Christen und Glaubensgemeinschaften, die den gleichen Einschränkungen unterworfen seien. "Hintergrund ist natürlich auch das Osterfest sowie das Paschafest."
- Nachrichtenagentur dpa