Wegen "Infektionsgefahren" "Querdenken"-Demo auf Theresienwiese in München verboten
Wegen "unzumutbarer Infektionsgefahren" darf eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in München nicht stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Das Verwaltungsgericht München hat das Verbot einer "Querdenker"-Demonstration gegen die Corona-Politik bestätigt. Die Veranstalter hatten für Samstag eine Kundgebung mit bis zu 30.000 Teilnehmern auf der Münchner Theresienwiese angemeldet. Die Stadt München untersagte das und es wurde am Freitag von den Richtern bestätigt.
Von der geplanten Versammlung gingen voraussichtlich unzumutbare Infektionsgefahren aus, erklärte das Gericht. Das zeige die Erfahrung mit vergangenen "Querdenker"-Versammlungen, die hohe Teilnehmerzahl, das Fehlen eines Hygienekonzepts und die vom Antragsteller offen zum Ausdruck gebrachte Ablehnung staatlicher Maßnahmen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Beschluss am Freitag bestätigt. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es kein Rechtsmittel.
- Nachrichtenagentur dpa