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München: Gericht kippt Verordnung gegen steigende Mieten


Staatsregierung in der Pflicht
Gericht kippt Münchner Verordnung gegen steigende Mieten

Von dpa
Aktualisiert am 26.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Bayerische VerwaltungsgerichtshofVergrößern des BildesEin Schild mit der Aufschrift "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof": Das Gericht hat eine Verordnung der Stadt München gekippt. (Quelle: Peter Kneffel/Archivbild/dpa-bilder)
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Herber Schlag für Mieter in München: Das Gericht hat die Verordnung der Stadt gegen steigende Mieten gekippt. Sie sei ein Einschnitt in die Vertragsfreiheit.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Vorgabe der Stadt gekippt, wonach beim Abriss von Mietshäusern neue, bezahlbare Mietwohnungen in vergleichbarer Lage gebaut werden müssen. Das bestätigte das Gericht am Dienstag, nachdem zuvor die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet hatte.

Seit 2019 heißt es in der Zweckentfremdungssatzung der Stadt: "Vermieteter Wohnraum darf nur durch Mietwohnraum ersetzt werden. Die Miethöhe hat sich dabei an der ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem jeweils gültigen Mietspiegel für München zu orientieren." Der Ersatzwohnraum muss laut dieser Vorgabe in der Regel in demselben Stadtbezirk "oder in vergleichbarer räumlicher Nähe zum zweckzuentfremdenden Wohnraum" gebaut werden.

Gericht gibt Verband Recht

Der Verband Haus und Grund hatte gegen diese Verordnung geklagt, und das Gericht gab ihm mit Beschluss vom 20. Januar Recht. Die Verordnung solle "lediglich eine Verschlechterung oder zusätzliche Gefährdung der Versorgungslage der Bevölkerung" verhindern, entschied der Gerichtshof. "Dieser Schutzzweck rechtfertigt es nicht, dem Eigentümer unter Einschränkung seiner Verfügungsbefugnis zu verwehren, veralteten Wohnraum durch neuen zu ersetzen."

Es dürften "keine einschränkenden Nebenbestimmungen hinzugefügt werden", heißt es in dem Beschluss. "Ebenso wenig muss der Eigentümer neu geschaffenen Ersatzwohnraum dem Wohnungsmarkt zu den gleichen Mietpreisbedingungen zur Verfügung stellen wie zuvor den veralteten durch Abriss zweckentfremdeten Wohnraum." Es gebe "keine gesetzliche Grundlage" dafür, die "Verfügungsbefugnis und Vertragsfreiheit" einzuschränken.

Mieter müssen geschützt werden

Der Münchner Mieterverein sieht nach dieser Entscheidung die Staatsregierung in der Pflicht. Die bayerische Staatsregierung müsse das hinter der Verordnung stehende Zweckentfremdungsgesetz auf Landesebene so schärfen, "dass es den Kommunen hilft, ihre Mieterinnen und Mieter zu schützen", sagte der Geschäftsführer des Mietervereins München, Volker Rastätter. "Wenn es auf Bundes- und Landesebene keinen wirklichen Willen zum Schutz dieses Großteils unserer Bevölkerung gibt", dann könnten lokale Verordnungen wie in München "immer nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein".

Die nun gekippte Vorgabe der Stadt München hielt Rastätter für sehr sinnvoll: "Denn sehr oft haben wir es in München in der Vergangenheit erlebt, dass Mietwohnungen für immer verschwunden sind und Luxus-Eigentumswohnungen dafür gebaut wurden", betonte er. "Für das soziale Gefüge in unseren Städten und Gemeinden ist es wichtig, dass sich alle Menschen Wohnen leisten können."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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