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Ermittlungen nach Weilheimer Masken-Urteil eingestellt


Weilheim in Oberbayern
Ermittlungen nach Weilheimer Masken-Urteil eingestellt

Von dpa
10.07.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesBlick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach dem umstrittenen Weilheimer Urteil zur Maskenpflicht in der Schule hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen wegen Rechtsbeugung gegen die zuständig Richterin eingestellt. "Die Vorermittlungen wurden abgeschlossen und eingestellt", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München II. "Soweit Strafanzeigen gegen die Richterin am Amtsgericht erstattet wurden, wurde diesen keine Folge gegeben."

Die Staatsanwaltschaft hatte mehrere Anzeigen gegen die Familienrichterin geprüft. Diese hatte ein Kind nach einer Klage der Eltern Mitte April im oberbayerischen Weilheim von der wegen der Corona-Pandemie herrschenden Maskenpflicht in seiner Schule befreit. In dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf.

Die Richterin entschied auch, dass das Kind an der Realschule nun wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Grundsätzlich wurde durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht bereits gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden und damit bundesweit Schlagzeilen gemacht. Das Thüringer Bildungsministerium hatte daraufhin "gravierende verfahrensrechtliche Zweifel" an der Entscheidung angemeldet.

Das bayerische Kultusministerium hatte ebenfalls darauf hingewiesen, dass es sich um eine familiengerichtliche Einzelentscheidung handelt. Der Beschluss habe keine Auswirkungen auf bestehende Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen im Freistaat. Die Regelungen seien auch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig eingestuft worden. Maßnahmen wie etwa die Maskenpflicht würden deshalb für alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler unverändert gelten.

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