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München/Starnberg: Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafen für tödlichen Ruderunfall


Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafen für tödlichen Ruderunfall

Von dpa
12.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Ruderboot auf dem Starnberger See (Symbolbild): Im Prozess um einen tödlichen Ruderunfall eines 13-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Geldstrafen gefordert.Vergrößern des BildesEin Ruderboot auf dem Starnberger See (Symbolbild): Im Prozess um einen tödlichen Ruderunfall eines 13-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Geldstrafen gefordert. (Quelle: Philippe Ruiz/imago-images-bilder)
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Im Prozess um den Ruderunfall auf dem Starnberger See, bei dem ein 13-Jähriger ertrank, fordert die Staatsanwaltschaft Geldstrafen für die Trainer. Beim "verzweifelten Kampf, wieder ins Boot zu kommen" sei der Junge allein gewesen, so die Anwältin der Nebenklage.

Im Prozess um den tödlichen Unfall eines 13-Jährigen beim Rudertraining auf dem Starnberger See hat die Anklage Geldstrafen gefordert. Die Staatsanwaltschaft schlug für die beiden Trainer des Jungen, denen fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen wird, am Montag vor dem Amtsgericht Starnberg Geldstrafen von 70 beziehungsweise 50 Tagessätzen vor. Die Nebenklage kritisierte dies allerdings als unangemessen und zu niedrig.

Der 13-Jährige sei am Tag des Unfalls "ganz alleine" gewesen als er auf den See gerudert sei, sagte die Anwältin der Nebenklage. Er sei ganz alleine gewesen als er ins Wasser geriet und bemerkte, wie kalt und tödlich es war und beim "verzweifelten Kampf, wieder ins Boot zu kommen". "Und er war alleine, hohes Gericht, als er schließlich aufgeben musste und ertrunken ist."

Der Tod eines Kindes sei immer eine Tragödie, sagte die Anwältin, doch in diesem Fall sei es kein Schicksal gewesen sondern gehe auf Entscheidungen der Angeklagten zurück. Sie hätten gegen mehrere Sorgfaltspflichten verstoßen und seien schlampig vorgegangen.

Ruderunfall auf Starnberger See: Junge wurde tagelang vermisst

Auch die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht vorgeworfen. Hätten sie den Jungen nicht alleine gelassen, hätte es nicht zum Ertrinken kommen können. Mit den geforderten Strafen, die Summen von 7.000 beziehungsweise 25.000 Euro bedeuten, liegt sie allerdings nur etwa bei der Hälfte der bei der ursprünglichen Einstellung des Verfahrens bezahlten Geldauflagen.

Der 13-Jährige war am 19. April 2015 während des Rudertrainings im kalten Wasser des Starnberger Sees ertrunken. Erst Tage später war seine Leiche gefunden worden. Angeklagt sind die beiden Betreuer der Rudergruppe.

Die Eltern des toten Jungen haben jahrelang für einen Strafprozess gekämpft. Die Staatsanwaltschaft hatte die Sache ursprünglich am Landgericht München II angeklagt, das dann aber ans Amtsgericht verwies. Dort wurde der Prozess gegen Geldauflagen eingestellt. Die Staatsanwaltschaft München II und die Nebenklage legten Beschwerde ein. Das Landgericht München II hob daraufhin den Einstellungsbeschluss auf, weswegen nun in Starnberg entschieden werden muss.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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